Kein Übergang von verteilten Erhaltungsaufwendungen im Todesfall (FG)
Der Steuergesetzgeber hat Grundstückseigentümern ein interessantes Gestaltungswerkzeug an die Hand gegeben, um größere Erhaltungsaufwendungen an vermieteten Wohngebäuden auf 2 bis 5 Jahre zu verteilen (§82b… Weiterlesen »Kein Übergang von verteilten Erhaltungsaufwendungen im Todesfall (FG)