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Einige der vielen Änderungen, die das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorsieht:

  • Abgabetermin für die Steuererklärung: 31. Juli (früher: 31. Mai).
  • Die Abgabefrist verlängert sich auf den 28. Februar des Folgefolgejahres, wenn ein StB beauftragt wurde.
  • Besteuerungsverfahren soll beim Steuerpflichtigen und bei der Finanzbehörde verstärkt automatisiert werden und (!) papierlos werden. Hierzu entfällt die Vorlage von Belegen weitestgehend; diese müssen jedoch vorgehalten werden (Belegvorhaltepflicht anstelle Belegvorlagepflicht).
  • Einführung eines Verspätungszuschlages in Höhe von EUR 25/Monat bei Beibehält eines Ermessensspielraumes der Behörde ob eine Festsetzung erfolgt.

Diese Änderungen und noch viele andere mehr im Direktdownload.


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