Einige der vielen Änderungen, die das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorsieht:
- Abgabetermin für die Steuererklärung: 31. Juli (früher: 31. Mai).
- Die Abgabefrist verlängert sich auf den 28. Februar des Folgefolgejahres, wenn ein StB beauftragt wurde.
- Besteuerungsverfahren soll beim Steuerpflichtigen und bei der Finanzbehörde verstärkt automatisiert werden und (!) papierlos werden. Hierzu entfällt die Vorlage von Belegen weitestgehend; diese müssen jedoch vorgehalten werden (Belegvorhaltepflicht anstelle Belegvorlagepflicht).
- Einführung eines Verspätungszuschlages in Höhe von EUR 25/Monat bei Beibehält eines Ermessensspielraumes der Behörde ob eine Festsetzung erfolgt.
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