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Das im Zuge der geplanten Reform des Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuergesetzes angeschobene Gesetzgebungsverfahren wird jetzt zur Weiterverhandlung im Vermittlungsausschuss geparkt. Der Bundesrat hat dies am 8. Juli 2016 so beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wird somit aller Voraussicht nach frühestens im Herbst dieses Jahres fortgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil aus dem Jahre 2014 die gegenwärtige Gesetzeslage moniert, nach der die normierten Privilegien für die Erwerber von Betriebsvermögen zu weit gehen und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis zum 30. Juni 2016 eine neue (verfassungskonforme)  Regelung zu finden.

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf erfuhr auch heute erhebliche Kritik und im Falle der Verabschiedung in der vorliegenden Form ist erneut mit der Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes zu rechnen.


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