Mit Erlass vom 2. Januar 2015 hat
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Fristen für Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014 bekannt gegeben.
Zusammenfassung:
- Generell gilt der 31. Mai 2015 als Abgabetermin für die Steuererklärungen des Jahres 2014.
- Sofern Steuererklärungen durch Steuerberater etc. angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Finanzämter Steuererklärungen vor der allgemein verlängerten Frist anfordern.
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