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Unternehmensnachfolge

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Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolgeberatungen können im Zusammenhang mit der Übergabe eines Betriebes an die nachfolgende Generation oder aus Anlass der Übernahme durch den Nachfolger angezeigt sein.

Eine Unternehmensnachfolge ist für den Mandanten eine weitreichende Entscheidung. Gibt er doch in vielen Fällen sein Lebenswerk in die Hände anderer oder verspricht sich eine angemessene Kaufpreiszahlung für sein Unternehmensvermögen.

Zur Unternehmensnachfolgeberatung gehört daher die Übertragung oder Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Beteiligungen, Mitunternehmeranteilen, Miteigentumsanteilen oder Einzelwirtschaftsgütern auf Dritte, z.B.

  • die Veräußerung eines Betriebes oder eines Unternehmens an einen Nachfolger, z.B. aufgrund der Lebensplanung und Altersversorgung des Inhabers,
  • aus Anlass einer vorweggenommenen Erbfolge, z.B. auf die Ehepartner oder Kinder als Betriebsnachfolger
  • die Umstrukturierung von Unternehmen aus betriebswirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gründen, z.B. durch einen Wechsel der bisherigen Rechtsform
  • die Umwandlung von Betrieben und Rechtsträgern, z.B. durch einen Rechtsformwechsel oder
  • Einbringungen im Sinne des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) zur Begründung einer neuen Rechtsform, um zu expandieren oder um mit weiteren Gesellschaftern bestehende Unternehmen einheitlich fortzuführen.
  • Unternehmensbewertungen

Auch den Überführungen oder den Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern, insbesondere von Grundstücken, kommt eine besondere Beratungsrelevanz zu, da die steuerlichen Rechtsfolgen dieser Transaktionen besonders gravierend sein können.

Als Steuerberater sind wir schon während der Vorbereitungsphase die richtigen Partner und darüber hinaus und beraten Sie, wenn es um die Gestaltung von Schenkungen und die steuerlichen Anknüpfungspunkte eines Erbfalls geht, z.B. um die gesetzlichen Erbfolgen zu nutzen oder Erbfolgen schon zu Lebzeiten zu gestalten, damit Erblasser, Erwerber, Schenker und Beschenkte hinreichende Planungssicherheit erhalten, um Vermögen zu bewahren und um etwaige Steuerbelastungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Expertise erwirbt der Steuerberater durch die praktische Tätigkeit sowie eine Spezialisierung, z.B. durch die Fachberaterlehrgänge für Unternehmensnachfolge des Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV e.V.).

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