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Jahr 2025: Steuererklärungsfristen

Steuererklärungen sind heute noch eine Notwendigkeit — und wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die gesetzlichen Fristen einhalten.

Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Erklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, spätestens sieben Monate nach dessen Ablauf einzureichen.

Für das Jahr 2025 bedeutet das: Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Feststellungserklärung sind bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einzureichen — sofern kein Steuerberater beteiligt ist.

Der Zeitgewinn durch steuerliche Beratung ist erheblich: Statt unter Zeitdruck zu agieren, entstehen vollständige, fachkundig geprüfte Erklärungen — mit deutlich mehr Spielraum für Gestaltungsoptionen und Rückfragen.

DIE ZWEI FRISTEN IM VERGLEICH

Ohne Steuerberater

Frist für 2025

31.07.2026

Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst erstellen, sind an die Standardfrist von sieben Monaten gebunden.

Mit Steuerberater

Frist für 2025

28.02.2027

Bei Beteiligung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe verlängert sich die Frist bis zum letzten Tag des übernächsten Februars.

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