Vergütung und Honorar
Unsere Vergütungen werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandwerten vergütet.
Der Gebührensatz und die Vergütungsbandbreite richten sich nach dem Wert des Interesses, dem Schwierigkeitsgrad der Beratungsaufgabe und nach dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten, z.B. nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Innerhalb der Vergütungsbandbreite streben wir in der Kanzlei die sogenannte Mittelgebühr an.
Mit unseren Mandanten schließen wir außerdem Auftrags- und Vergütungsvereinbarungen und werden ausschließlich aufgrund der Beauftragung durch den Mandanten tätig. Die erforderliche Transparenz über die von uns erbrachten Leistungen erhalten Sie durch turnusmäßige Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der Kanzlei interessieren oder die Einschätzung der voraussichtlichen Steuerberatungsvergütung wünschen.
Steuerberatervergütungen sind absetzbar
Die Vergütungen des Steuerberaters sind regelmäßig steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe oder Werbungskosten dar, soweit die Beratungsleistungen und die Tätigkeiten für die Mandantinnen und Mandanten im Zusammenhang mit den steuerlichen Einkünften oder den betrieblichen und den beruflichen Tätigkeiten stehen.
Abzugsfähigkeit bedeutet die Abziehbarkeit bei der Ermittlung des (steuerpflichtigen) Einkommens. Diese führt zu einer Verminderung der Besteuerungsgrundlagen in der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Grenzsteuersatz kann die Absetzbarkeit der Steuerberatungsvergütungen so zu einer Steuerverminderung von bis zu 44,3% führen.
Vergütungen für die Aufstellung von Jahresabschlüssen und von betrieblichen Steuererklärungen, bei der Ermittlung der Einkünften für steuerliche Zwecke, der Finanzbuchführung und Weiteres sind regelmäßig uneingeschränkt absetzbar.