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Vergütung und Honorar

Unsere Leistungen werden auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet.

Die Vergütung bemisst sich nach dem Gegenstandswert, dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe sowie dem erforderlichen Aufwand. Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmen orientieren wir uns an der Mittelgebühr.

Vor Beginn unserer Tätigkeit treffen wir mit unseren Mandanten eine schriftliche Auftrags- und Vergütungsvereinbarung – wir werden ausschließlich auf ausdrückliche Beauftragung tätig.

Für die nötige Transparenz sorgen regelmäßige Zwischenabrechnungen sowie detaillierte Zeitaufstellungen.

Sprechen Sie uns gerne an – ob für ein erstes Kennenlerngespräch oder eine unverbindliche Einschätzung der voraussichtlichen Vergütung.

Allgemeine Auftragsbedingungen (PDF)

Die Vergütung der Steuerberater ist absetzbar

Steuerberaterhonorare sind in aller Regel auch steuerlich absetzbar – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, soweit die Leistungen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften oder einer betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit stehen.

Die Abzugsfähigkeit mindert die Bemessungsgrundlage für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Je nach individuellem Grenzsteuersatz kann dies zu einer effektiven Steuerersparnis von bis zu 44,3 % auf das gezahlte Honorar führen.

Vollständig und ohne Einschränkung absetzbar sind typischerweise Vergütungen für:

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen,
Finanzbuchführung,
Ermittlung steuerlicher Einkünfte
Unsere Honorare sind damit nicht nur eine Investition in rechtssichere und optimierte Steuergestaltung – ein erheblicher Teil wird über die Steuerersparnis unmittelbar refinanziert.

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