Vergütung und Honorar
Wir berechnen unsere Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder vereinbaren – insbesondere bei komplexeren Sachverhalten und Gestaltungsmandaten – individuelle Pauschal- oder Zeithonorare.
Die Vergütung bemisst sich nach dem Gegenstandswert, dem Schwierigkeitsgrad und dem tatsächlichen Aufwand. Bei Mandaten mit größerem Gestaltungsbedarf – etwa Immobilienportfolios, Unternehmensnachfolgen, Holdingstrukturen oder umfangreicheren Vermögensverhältnissen – orientieren wir uns regelmäßig oberhalb der gesetzlichen Mittelgebühr, da hier ein höherer fachlicher Aufwand und ein entsprechend höherer Beratungswert entstehen.
Vor Beginn unserer Tätigkeit treffen wir mit unseren Mandanten eine schriftliche Auftrags- und Vergütungsvereinbarung. Für Transparenz sorgen regelmäßige Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen.
In einem ersten Gespräch klären wir, ob Ihr Anliegen zu unserem Beratungsschwerpunkt passt und welcher Vergütungsrahmen dafür angemessen ist.
Allgemeine Auftragsbedingungen (PDF)