Als Mandant profitieren Sie von den Kenntnissen und Erfahrungen des Steuerberaters, um für Sie die anvertrauten Angelegenheiten optimal erledigen zu lassen und im Steuerrecht umfassend beraten zu werden.
Da Steuerberater von Berufswegen unter anderem den Beratungsschwerpunkt in steuerrechtlichen und wirtschaftsberatenden Disziplinen ausgebildet haben, ist der Mandant bei ihm in guten Händen und darf zu Recht auf die Wahrung seiner Interessen vertrauen.
So kommen selbst bei scheinbar einfach gelagerten Fällen oder Einkommensteuererklärungen die praktischen Erfahrungen des Steuerberaters dem Mandanten regelmäßig zugute.
Steuerberater (StB) sind Träger eines Freien Berufes und erbringen für Mandanten professionelle Leistungen sowohl in den Bereichen der originären Hilfeleistung in Steuersachen als auch auf weiteren Fachgebieten, wie beispielsweise der betriebswirtschaftlichen Beratung.
Aufgrund des besonderen, grundsätzlich auf Dauer angelegten, Mandatsverhältnisses besteht zwischen Mandant und Steuerberater im gegenseitigen Austausch ein besonderes Vertrauensverhältnis.
Für die Ausübung des Berufes als Steuerberater bedarf es des Ablegens einer anspruchsvollen staatlichen Prüfung sowie der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung. Letzteres betrifft nicht nur die Berufsträger, sondern auch die Mitarbeiter in der Kanzlei. Zudem ist es unerlässlich, auch die Kanzleiinfrastruktur und -organisation an die aktuellen und modernen Gegebenheiten, Stichwort Digitalisierung, fortlaufend anzupassen. Durch die vom Steuerberater vorgehaltenen spezialisierten Fachkenntnisse wird für den Mandanten sichergestellt, dass dieser einen einheitlichen Leistungs- und Qualitätsstandard erwarten kann.
In vielen Fällen wird der Steuerberater auch als persönlicher Ansprechpartner und Berater für eine Vielzahl von Fragestellungen herangezogen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der originären Steuerberatung stehen.
Unsere Tätigkeiten für Sie sind vielfältig und richten sich nach Ihren Anforderungen und den Erfordernissen. Unsere Tätigkeitsfelder können in die Deklarationstätigkeiten, die steuerrechtlichen Beratungen und die Wirtschaftsberatungen unterteilt werden.
Für Sie als Unternehmer decken wir die steuerliche Beratung und Gestaltungslösungen ab. Zusätzlich stellen wir handelsrechtliche und steuerrechtliche Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen auf und fertigen die erforderlichen Steuererklärungen für den betrieblichen und den privaten Bereich. Die Erfüllung von Buchführungsverpflichtungen und den angrenzenden Aufgaben gehört ebenfalls zu den Kerntätigkeiten.
Im Rahmen unserer Jahresgesprächsrunden erörtern wir unseren Unternehmermandanten die Geschäftszahlen, zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf und informieren Sie über aktuelle Steuergesetzes- und Rechtsprechungsänderungen von praktischer Bedeutung.
Als Privatperson ziehen Sie uns als Steuerberater hinzu, um beispielsweise Ihre jährliche Einkommensteuererklärung optimal anfertigen zu lassen.
Auch anlässlich von Vermögensübertragungen, z.B. bei Erbschaften und Schenkungen, werden wir tätig.
Als Steuerberater ist es unsere Aufgabe, uns für Sie über die Steuergesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten und können so optimale Ergebnisse gewährleisten.
Wir beraten unsere Mandanten in fast allen relevanten Steuerfragen, bei der Rechnungslegung für Unternehmer und vertreten ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt, z.B. bei Betriebsprüfungen oder Steuerstreitigkeiten.
Des Weiteren beraten und gestalten wir bei steuerlichen Fragestellungen und Projekten mit den vielfältigsten steuerlichen Bezugspunkten.
Die Vergütungen hängen von der jeweiligen Tätigkeit ab. Dabei wirken sich der Interessenwert der Beratung, der Schwierigkeitsgrad und der Aufwand auf die Vergütungshöhe aus.
In der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist gesetzlich geregelt, für welche Tätigkeiten welche Vergütungen abgerechnet werden können. Individualvereinbarungen sind dabei möglich und finden regelmäßig Anwendung.
Tätigkeiten, die nach Zeitaufwand zu vergüten sind, berechnen wir mit einem Stundensatz zwischen EUR 80 und EUR 180 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand: 01.01.2022).
Die Vergütung kann zu Beginn eingeschätzt werden, damit für Sie eine hinreichende Planungssicherheit besteht.
Die Beratung für Unternehmermandate (Unternehmenssteuerrecht) ist umfangreicher und komplexer. Zusätzlich zu der privaten Sphäre bestimmt die betriebliche Steuersphäre den Tätigkeits- und den Beratungsrahmen, z.B. sind handelsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Hinzu die Erstellung von laufenden Finanzbuchführungen, Gewinnermittlungen bzw. Jahresabschlüsse, Lohn- und Gehaltsabrechnungen und weitere Tätigkeiten mehr, z.B. die verfahrensrechtliche Vertretung und betriebswirtschaftliche Beratungen.
Für Sie als Privatperson kann als ein Anhaltspunkt genannt werden:
Die Vergütung für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung ausschließlich mit Gehaltseinkünften bewegt sich zwischen von 0,5% bis 1,2% des Bruttojahresgehalts. Dabei beträgt die Vergütung für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung mindestens EUR 350 inklusive Mehrwertsteuer.
Neben der Möglichkeit einander kennenzulernen, dient bereits das Erstberatungsgespräch Ihrem konkreten Beratungsanliegen.
Bitte stellen Sie uns die Umschreibung des Sachverhaltes und die hiermit verbundenen Beratungsthemen mit erforderlichen Unterlagen vorab zur Verfügung, damit wir uns angemessen auf das Erstberatungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.
Im Erstberatungsgespräch geht es darum, Ihre konkreten Beratungsfragen oder steuerliche Sachverhalte Ihres Anliegens zu besprechen und um eine Einschätzung, Klärung oder Empfehlung von uns zu erhalten. Das bedeutet, dass hier bereits eine Beratung stattfindet. Wenn darüber hinaus eine anschließende Tätigkeit erforderlich bzw. von Ihnen gewünscht ist, beauftragen Sie uns.
Für das Erstberatungsgespräch berechnen wir eine Pauschalvergütung in Höhe von EUR 200 brutto.
Sie können ein bestehende Mandat bei Ihrem bisherigen Steuerberater jederzeit beenden.
Nachdem Sie mit uns den Tätigkeitsbereich und die Bedingungen des Mandats abgestimmt haben, legitimieren wir uns für Sie bei den zuständigen Finanzämtern und nehmen die Tätigkeiten für Sie auf und sorgen für einen nahtlosen Übergang der laufenden Angelegenheiten und Tätigkeiten.
Den Umzug Ihrer Rechnungswesendaten vom bisherigen Steuerberater gestalten wir unkompliziert und zügig. Idealerweise setzte der bisherige Steuerberater die Softwarelösungen der Datev e.G. ein.
Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger. Neben den allgemeinen Verschwiegenheits- und Datenschutzverpflichtungen sind von uns als Steuerberater auch die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten (Für Steuerberater:§ 57 StBerG, § 5 BOStB) zu beachten, wie sie auch für Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten, Journalisten und weitere Berufsgeheimnisträger gelten.
Das Berufsgeheimnis ist ein zentrales Berufsmerkmal und ein nicht hoch genug einzuschätzendes Gut des Berufsrechts und der Rechtsstaatlichkeit. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist daher nicht verhandelbar.
Der Mandant kann daher uneingeschränkt darauf vertrauen, dass wir als Steuerberater und Organ der Steuerrechtspflege seine Anliegen vertraulich behandeln.
Auch innerhalb der Kanzlei wird die Vertraulichkeit gewahrt. Alle Mitarbeiter*innen in der Kanzlei sind auf die unbedingten Verschwiegenheitspflichten verpflichtet.
Ihnen stehen die allgemeinen Gewährleistungsansprüche zu. Im Falle eines Beratungsfehlers wird ein vom Steuerberater verursachter Schaden durch die dem Steuerberater gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) abgedeckt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 627 Abs. 1 BGB) bestimmt, dass Aufträge zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater mit sofortiger Wirkung gekündigt werden können, vgl. z.B. BGH vom 11.02.2010 - IX ZR 114/09.
Der Steuerberater erbringt Dienste höherer Art, weil er Einblicke in die Berufs-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten erlangt. Der Vertrag beruht auf besonderem Vertrauen und ist somit jederzeit und ohne die Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündbar.