FAQ - frequently asked questions
Als Mandant profitieren Sie von den umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen Ihres Steuerberaters. Er sorgt dafür, dass Ihre anvertrauten Angelegenheiten effizient erledigt werden und Sie im Steuerrecht kompetent beraten sind.
Steuerberater sind beruflich darauf spezialisiert, schwerpunktmäßig in steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Beratungsfragen zu agieren. Daher sind Ihre Interessen bei ihm in guten Händen, und Sie können berechtigtes Vertrauen in die Wahrung Ihrer Anliegen setzen.
Selbst in vermeintlich einfachen Fällen, wie bei der Einkommensteuererklärung, kommen Ihnen die praktischen Erfahrungen des Steuerberaters regelmäßig zugute.
Steuerberater (StB) gehören den Freien Berufen an und erbringen für Mandanten professionelle Dienstleistungen – sowohl in der klassischen Steuerberatung als auch auf weiteren Fachgebieten, wie etwa der betriebswirtschaftlichen Beratung.
Aufgrund des besonderen und meist langfristig angelegten Mandatsverhältnisses besteht zwischen Mandant und Steuerberater ein enges Vertrauensverhältnis, das durch den regelmäßigen Austausch gefestigt wird.
Die Ausübung des Steuerberaterberufs erfordert das Bestehen einer anspruchsvollen staatlichen Prüfung sowie kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. Dies betrifft nicht nur die Steuerberater selbst, sondern auch die Mitarbeiter der Kanzlei. Ebenso wichtig ist die ständige Anpassung der Kanzleiinfrastruktur und -organisation an moderne Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung. Durch die spezialisierten Fachkenntnisse des Steuerberaters wird sichergestellt, dass der Mandant stets einen hohen Leistungs- und Qualitätsstandard erwarten kann.
Häufig fungiert der Steuerberater auch als persönlicher Ansprechpartner für eine Vielzahl von Fragestellungen, die über die reine Steuerberatung hinausgehen.
Unsere Tätigkeiten für Sie sind vielseitig und orientieren sich an Ihren individuellen Anforderungen und Bedürfnissen. Unsere Arbeitsschwerpunkte lassen sich in Deklarationstätigkeiten, steuerrechtliche Beratungen und betriebswirtschaftliche Beratungen unterteilen.
Für Sie als Unternehmer bieten wir umfassende steuerliche Beratung und Gestaltungslösungen an. Dazu erstellen wir sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen. Außerdem fertigen wir alle erforderlichen Steuererklärungen für den betrieblichen und privaten Bereich an. Die Erfüllung von Buchführungspflichten und verwandten Aufgaben gehört ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.
Im Rahmen unserer jährlichen Gespräche mit Unternehmermandanten analysieren wir die Geschäftszahlen, präsentieren Gestaltungsmöglichkeiten und informieren Sie über aktuelle steuerrechtliche Änderungen sowie neue Rechtsprechungen, die für Ihre Praxis relevant sind.
Als Privatperson können Sie uns beispielsweise für die optimale Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung beauftragen.
Auch bei Vermögensübertragungen, wie Erbschaften oder Schenkungen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Unsere Aufgabe als Steuerberater ist es, stets auf dem aktuellen Stand der Steuergesetzgebung und Rechtsprechung zu sein, um für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend in nahezu allen steuerlichen Fragen, unterstützen bei der Rechnungslegung von Unternehmen und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt – beispielsweise bei Betriebsprüfungen oder Steuerstreitigkeiten.
Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Projekten mit komplexen steuerlichen Fragestellungen und bieten Unterstützung bei der Umsetzung steuerlich relevanter Vorhaben.
Neben der Möglichkeit einander kennenzulernen, dient bereits das Erstberatungsgespräch Ihrem konkreten Beratungsanliegen.
Um eine effiziente Vorbereitung auf das Gespräch zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns im Vorfeld eine Beschreibung des Sachverhalts sowie die dazugehörigen Unterlagen und Beratungsthemen zur Verfügung zu stellen.
Im Erstberatungsgespräch selbst werden Ihre spezifischen Fragen oder steuerlichen Anliegen detailliert besprochen. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Einschätzung, Klärung oder konkrete Empfehlungen zu geben. Bereits in diesem Gespräch erfolgt eine erste Beratung. Sollte im Anschluss eine weitere Tätigkeit erforderlich oder von Ihnen gewünscht sein, erteilen Sie uns einen entsprechenden Auftrag.
Für das Erstberatungsgespräch berechnen wir eine Pauschalvergütung in Höhe von EUR 238 brutto (Stand: 01.01.2023).
Sie können ein bestehende Mandat bei Ihrem bisherigen Steuerberater jederzeit beenden.
Nachdem Sie mit uns den Tätigkeitsbereich und die Bedingungen des Mandats abgestimmt haben, legitimieren wir uns für Sie bei den zuständigen Finanzämtern und nehmen die Tätigkeiten für Sie auf und sorgen für einen nahtlosen Übergang der laufenden Angelegenheiten und Tätigkeiten.
Den Umzug Ihrer Rechnungswesendaten vom bisherigen Steuerberater gestalten wir unkompliziert und zügig. Idealerweise setzte der bisherige Steuerberater die Softwarelösungen der Datev e.G. ein.
Als Steuerberater sind wir Berufsgeheimnisträger. Neben den allgemeinen Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten unterliegen wir als Steuerberater auch besonderen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten (§ 57 StBerG, § 5 BOStB). Diese Pflichten gelten ebenso für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten und Journalisten.
Das Berufsgeheimnis ist ein grundlegendes Merkmal unseres Berufsstandes und ein unverzichtbares Element des Berufsrechts und der Rechtsstaatlichkeit. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist daher nicht verhandelbar.
Mandanten können uneingeschränkt darauf vertrauen, dass ihre Anliegen von uns als Steuerberater und Organ der Steuerrechtspflege stets streng vertraulich behandelt werden.
Auch innerhalb unserer Kanzlei wird höchste Vertraulichkeit gewahrt. Alle Mitarbeiter*innen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
...
Ihnen stehen die allgemeinen Gewährleistungsansprüche zu. Im Falle eines Beratungsfehlers wird ein vom Steuerberater verursachter Schaden durch die dem Steuerberater gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) abgedeckt.
Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Tätigkeit. Faktoren wie der Wert des Interesses, der Beratungsumfang, der Schwierigkeitsgrad und der erforderliche Aufwand beeinflussen die Höhe der Vergütung.
In der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist gesetzlich festgelegt, für welche Tätigkeiten welche Vergütungen abgerechnet werden können. Individualvereinbarungen sind jedoch möglich und werden häufig getroffen.
Für Tätigkeiten, die nach Zeitaufwand vergütet werden, berechnen wir einen Stundensatz zwischen EUR 90 und EUR 190, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand: 01.01.2023).
Um Ihnen eine ausreichende Planungssicherheit zu bieten, können wir die voraussichtliche Vergütung zu Beginn abschätzen.
Die Beratung von Unternehmermandanten (Unternehmenssteuerrecht) ist in der Regel umfangreicher und komplexer. Neben der privaten Sphäre spielt auch die betriebliche Steuersphäre eine entscheidende Rolle, wobei handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen zu beachten sind. Hinzu kommen laufende Finanzbuchführungen, Gewinnermittlungen bzw. Jahresabschlüsse, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie weitere Tätigkeiten, wie die verfahrensrechtliche Vertretung und betriebswirtschaftliche Beratungen.
Für Privatpersonen lässt sich als Orientierung anführen: Die Vergütung für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung, die ausschließlich Gehaltseinkünfte umfasst, liegt in der Regel zwischen 0,5% und 1,2% des Bruttojahreseinkommens. Der Mindestbetrag für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung beträgt EUR 350, inklusive Mehrwertsteuer.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 627 Abs. 1 BGB) bestimmt, dass Aufträge zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater mit sofortiger Wirkung gekündigt werden können, vgl. z.B. Bundesgerichtshof vom 11.02.2010 - IX ZR 114/09.
Der Steuerberater erbringt Dienste höherer Art, weil er Einblicke in die Berufs-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten erlangt. Der Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater beruht auf besonderem Vertrauen und ist somit jederzeit und ohne die Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung von jeder Partei kündbar.