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Erbschaftsteuer + Schenkungsteuer

Erbschaften und Schenkungen spielen in fast jeder Biografie eine Rolle. Eine Erbschaft oder eine Schenkung an den Ehepartner, Lebenspartner oder an die Kinder zieht dann viele Fragestellungen nach sich.

Bereits schon zu Lebzeiten angedachten Vermögensübertragungen können gegenüber dem Zuwarten bis zum Eintritt eines Erbfalles zu Vorteilen führen, die genutzt werden können.

Die steuerlichen Anknüpfungspunkte erörtern wir ausführlich und zeigen im Bedarfsfalle Gestaltungsmöglichkeiten auf, die in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten aus Hamburg auf die erbrechtlichen Regelungen und Erfordernisse abgestimmt werden können.

Für Zwecke der Abfassung eines Testamentes, für die zivilrechtliche Erbfolgeberatung, den gesetzlichen Erbfolgeregelungen und den sich hieraus ableitenden Rechtsverhältnissen wird die Hinzuziehung von Notaren und auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälten empfohlen.

Mit zunehmender Größe und Struktur des Vermögens erlangt auch das Steuerrecht erhöhte Bedeutung und stellt auch den Dreh- und Angelpunkt der Nachfolgeüberlegungen dar.

Die Art und der Umfang des Vermögens, die berührten Verwandtschaftsgrade aber auch Nachlassverbindlichkeiten spielen hierbei eine große Rolle.

Die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen, Schenkungsteuererklärung und Erwerbsanzeigen ist Bestandteil unseres Dienstleistungsportfolios.

Sind Grundstücke und Immobilien Bestandteil des Nachlasses und einer Schenkung, so spielen diese Vermögenspositionen eine große Rolle aufgrund der ihnen innewohnenden Wertverhältnisse. Der Versteuerung nach den typisierten Bewertungsmaßstäben durch das Finanzamt kann z.B. durch den Nachweis eines niedrigeren Wertes begegnet werden.

Unternehmensnachfolge

Wenn Betriebe auf die nachfolgende Generation, auf Mitarbeiter oder auf Außenstehende übertragen oder verkauft werden sollen, beraten wir den übergebenden oder den übernehmenden Vertragspartner in den mit der Nachfolge verbundenen Regelungen des Steuerrechts.

Werden Unternehmen, Beteiligungen oder umfangreiches Immobilienvermögen verschenkt oder vererbt, kommen ebenfalls die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ins Spiel. Die hiermit verbundene Erbschaftsteuerpflicht wird zu einem wichtigen Beratungs- und Gestaltungsfaktor.

Nachfolgeplanung

Wir beraten bei der steuerlichen Nachfolgeplanung und bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Optimierung der Erbfolgen und Schenkungen und werden auch bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen, bei der Besteuerung der Erbengemeinschaften sowie der im Rahmen einer Erbauseinandersetzung für den Mandanten tätig.

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