Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen spielen in fast jeder Biografie eine Rolle.
Eine Erbschaft oder eine Schenkung an den Ehe-/Lebenspartner oder die Kinder zieht eine ganze Reihe Fragen nach sich. Die steuerlichen Bezugspunkte erörtern wir ausführlich und zeigen bei Bedarf Gestaltungsmöglichkeiten auf, die in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten auf die erbrechtlichen Regelungen abgestimmt werden können. Für Zwecke der Aufsetzung eines Testamentes, die zivilrechtliche Erbfolgeberatung und die Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolgen und den sich hieraus ableitenden Rechtsverhältnissen wird die Hinzuziehung empfohlen.
Mit zunehmender Größe und Struktur des Vermögens erlangt auch das Steuerrecht vermehrt Bedeutung und stellt nicht selten auch den Dreh- und Angelpunkt der Nachfolgeüberlegungen dar.
Die Art und der Umfang des Vermögens, die Verwandtschaftsgrade aber auch Nachlassverbindlichkeiten spielen hierbei eine große Rolle.
Nachfolgeplanung
Wir beraten bei der steuerlichen Nachfolgeplanung und bei der erbschaft- und schenkungsneuerlichen Optimierung der Erbfolgen und Schenkungen und werden auch bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und bei der Besteuerung der Erbengemeinschaften sowie der Erbauseinandersetzung für den Mandanten tätig.