Erbschaftsteuer + Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen spielen in fast jeder Biografie eine Rolle. Eine Erbschaft oder eine Schenkung an den Ehepartner, Lebenspartner oder an die Kinder zieht dann viele Fragestellungen nach sich.
Vermögensübertragungen bereits zu Lebzeiten können gegenüber dem Zuwarten bis zum Eintritt eines Erbfalles zu Vorteilen führen, die genutzt werden können.
Die steuerlichen Anknüpfungspunkte erörtern wir ausführlich und zeigen im Bedarfsfalle Gestaltungsmöglichkeiten auf, die in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten aus Hamburg auf die erbrechtlichen Regelungen abgestimmt werden können.
Für Zwecke der Abfassung eines Testamentes, für die zivilrechtliche Erbfolgeberatung und den sich hieraus ableitenden Rechtsverhältnissen wird die Hinzuziehung von Notaren und auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälten empfohlen.
Mit zunehmender Größe und Struktur des Vermögens erlangt auch das Steuerrecht vermehrt Bedeutung und stellt auch den Dreh- und Angelpunkt der Nachfolgeüberlegungen dar.
Art und Umfang des Vermögens, die Verwandtschaftsgrade aber auch Nachlassverbindlichkeiten spielen hierbei eine große Rolle.
Die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärung ist Bestandteil unseres Dienstleistungsporfolios.
Unternehmensnachfolge
Wenn Betriebe auf die nachfolgende Generation, auf Mitarbeiter oder auf Außenstehende übertragen oder verkauft werden sollen, beraten wir den übergebenden oder den übernehmenden Vertragspartner in den mit der Nachfolge verbundenen Regelungen des Steuerrechts.
Werden Unternehmen, Beteiligungen oder umfangreiches Immobilienvermögen verschenkt oder vererbt, wird die hiermit verbundene Erbschaftsteuerpflicht zu einem wichtigen Beratungs- und Gestaltungsfaktor.
Nachfolgeplanung
Wir beraten bei der steuerlichen Nachfolgeplanung und bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Optimierung der Erbfolgen und Schenkungen und werden auch bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen, bei der Besteuerung der Erbengemeinschaften sowie der im Rahmen einer Erbauseinandersetzung für den Mandanten tätig.