Gutachten. Revision. 2nd Opion
Wenn sich ein Steuerproblem abzeichnet, aus dem sich weitreichende Konsequenzen ergeben könnten, prüfen wir den zugrunde liegenden Sachverhalt und geben Empfehlungen und gegebenenfalls Warnungen.
Es gibt auch im Steuerrecht vielfältige Konstellationen, die von den Beteiligten die volle Konzentration abverlangen oder keinen Aufschub dulden. Manchmal hängt das Ergebnis von Detailfragen ab, die über Gelingen und Misserfolg entscheiden.
Wir beraten unsere Mandanten
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- wenn ein handfestes Steuerproblem droht,
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- eine Zweitmeinung gewünscht ist, oder
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- die Beurteilung eines unklaren oder eines verfahrenen Sachverhaltes angezeigt ist.
Seit mehreren Jahren werden wir in diesen und ähnlichen Fällen für unsere Mandanten - und für andere SteuerberaterInnen in Kooperation - tätig.
Objektivität. "From scratch"
Unser Kanzleiteam tritt mit Ihnen einen Schritt zur Seite und betrachtet die Sachlage aus einem neuen Blickwinkel: Unvoreingenommen, kritisch und ohne eingefahrene Routine wird für unsere Auftraggeber gutachterlich Stellung genommen. In manchen Fällen muss ein Sachverhalt neu beurteilt werden müssen, um die Tragweite einschätzen zu können.