Steuerberatung
Für Unternehmer, Freiberufler und Gründer
Unsere Mandantinnen und Mandanten sind die Inhaber kleinerer und mittelständischer Unternehmen und betreiben ihre Unternehmen im Raum Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen usw.
Wir beraten Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Branchen Handel, Handwerk, Dienstleistung, IT, Gastronomie und Freiberufler, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Journalisten, Künstler, Coaches und Webdesigner sowie viele weitere.
Als speziell auf die Bedürfnisse und Erfordernisse von Unternehmern ausgerichtete Steuerberatungskanzlei beraten und begleiten wir unsere Mandantinnen und Mandanten von der Gründung bis zur Betriebsaufgabe bzw. zum Exit.
Die klassischen Tätigkeitsfelder einer Steuerberatungskanzlei decken wir über digital konzipierte Finanzbuchführungen, die unterschiedlichen Jahresabschlussarbeiten (Bilanzen, EÜR-Rechnungen, Handels-/Steuerbilanzen) sowie über die betrieblichen und privaten Steuererklärungen ab.
Typischerweise umfasst das Portfolio:
- Gewinnermittlungen, Jahresabschluss (Bilanz, GuV)
- Finanzbuchführungswesen (Umsatzsteuervoranmeldungen, BWA, OPOS usw.)
- Betriebliche Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc.)
- E-Bilanz
- Offenlegung/Hinterlegung von Bilanzen im Unternehmensregister
Die übergreifende Steuerberatung für Unternehmer und die Gestaltungsberatung runden das Tätigkeitsfeld der Kanzlei ab, sodass unsere Mandantinnen und Mandanten für gewöhnlich alle Leistungen aus einer Hand beziehen.
Weiterhin sind wir zentrale Ansprechpartner für wirtschaftliche Fragestellungen und Investitionsentscheidungen. Wir entlasten unsere Mandantinnen und Mandanten, damit sie sich auf ihre Stärken konzentrieren und ihre Expertise gewinnbringend in ihrem Unternehmen einsetzen können.
In der Kanzlei verstehen wir uns zudem auf die arbeitsteilige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten: Nicht wenige mittelständische Unternehmer ziehen uns hinzu, um auf der Grundlage der von Ihnen im Vorfeld vorbereiteten Buchführungsdaten die Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen zu erstellen, steuerliche Gestaltungen und Fragestellungen prüfen zu lassen und unsere Einschätzung zu betrieblichen Umstrukturierungen in Anspruch zu nehmen.
Gewerbe
Freiberufler
Gründer
"Endlich eigener Chef sein!"
Steuerberatung für Freiberufler
Was für die Steuerberatung für Unternehmer im Allgemeinen gilt, hat auch bei den Freiberuflern Bedeutung. Aber bei den Freiberuflern gelten zusätzliche steuerliche Besonderheiten, auf die wir uns eingestellt haben und weshalb wir auch bestens mit Freiberuflern zusammenarbeiten.
Wer zu der Gruppe der Freiberufler gehört, regeln das Einkommensteuerrecht und die Finanzgerichte, beispielsweise bei der Zugehörigkeit zu den sogenannten Katalogberufen des Einkommensteuergesetzes, aber auch ähnlichen Tätigkeiten.
Als Steuerberatung für Unternehmer, Freiberufler und Gründer werden wir für die Angehörigen aus der Gruppe der freien Berufe aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und weiteren Bundesländern tätig.
Freiberufliche Unternehmer unterliegen so beispielsweise regelmäßig nicht der Gewerbesteuer und es kommen umsatzsteuerliche Sondervorschriften zur Anwendung. Im Zusammenhang mit den im Personenverbund gemeinschaftlich erzielten Einkünften können auch sogenannte "Infektions- und Abfärbesachverhalte" Bedeutung erlangen. Freiberufler bzw. die Angehörigen der freien Berufe profitieren beispielsweise von der Befreiung von der Erstellung einer Gewinnermittlung durch Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) und die Befreiung von der Führung von Büchern (Buchführung).
Die eröffnete Gewinnermittlungsform (Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG) gestaltet sich gleichwohl nicht immer problemfrei. Denn wie bei allen Unternehmern sind auch bei den Freiberuflern die Grundsätze über das notwendige oder das gewillkürte Betriebsvermögen, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu beachten.
Eine Vielzahl von Aufwendungen aus der Tätigkeit als Freiberufler führen zu steuermindernden Betriebsausgaben. Unsere Aufgabe ist es daher auch, für sie diese Betriebsausgaben zu identifizieren, diese vollständig zu ermitteln und in Ansatz zu bringen und auf diese Weise das der Besteuerung unterliegende Einkommen des Mandanten bestmöglich zu gestalten und so kein Steuersparpotential zu verschenken.
Steuerberatung für Gründer + Startups
Ihre Geschäftsidee ist bereits entwickelt, nimmt schnell weitere Formen an und nun soll Ihr Unternehmen auch endlich gegründet werden?
Dann steht Ihnen die Kanzlei als Ansprechpartner für die Vorbereitungen zur Verfügung, wir geben fundierte Antworten auf ihre zahlreichen Fragen sowie Empfehlungen und unterstützen sie bei der Entscheidungsfindung.
- Gründungszeitpunkt, Rechtsformfragen,
- Anmeldung der Aufnahme bei dem zuständigen Finanzamt,
- Organisierung des Buchführungswesens,
- Ertrags- und Steuerprognosen uWm.
Wir erachten die Beratung von Existenzgründern als anspruchsvoll und als besonders interessant.
In der Kanzlei zeigen wir Ihnen verständlich auf, auf was es für Sie im Steuerrecht ankommen wird und woran ebenfalls gedacht werden muss, was unter Betriebsausgaben zu verstehen ist, welche Steuerarten einschlägig sein werden und was Sie sonst noch beachten sollten.
Zu Beginn sind steuerliche Wahlrechte zu beachten.
"Just do it!"
Jahresabschluss. Bilanz. EÜ-Rechnung
Für Unternehmerinnen und Unternehmer – ob Gewerbetreibende, Freiberufler oder in jeglicher Rechtsform – sind Rechnungslegungsvorschriften und Steuererklärungen unerlässlich und turnusmäßige Aufgaben. Die Jahresabschlussarbeiten umfassen die abschließende Zusammenstellung der betrieblichen Vermögenspositionen, aller Betriebseinnahmen und -ausgaben für das Geschäftsjahr sowie den steuerlichen Deklarationsprozess, der regelmäßig jährliche Steuererklärungen verschiedener Kategorien beinhaltet.
Dabei spielen sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Grundsätze eine entscheidende Rolle. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, dient nicht nur fiskalischen Zwecken, sondern auch als Entscheidungsgrundlage für Inhaber, Gesellschafter sowie Banken und Finanziers bei künftigen Dispositionen.
Weiterhin bildet der Jahresabschluss die Basis zahlreicher unternehmerischer Entscheidungen. Er wird zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit bei Finanzierungsprojekten herangezogen und dient gleichzeitig als Maßstab für vorherige Planungsrechnungen sowie als Controlling-Instrument.
Wir übernehmen die Erstellung kalenderjährlicher Steuererklärungen zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und – bei juristischen Personen – Körperschaftsteuer. Dabei gewährleisten wir mit aktuellem Know-how im Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht die korrekte und fristgerechte Einreichung aller Erklärungen.
Zudem eröffnen sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten sowie handels- und steuerliche Wahlrechte. Diese prüfen wir gemeinsam mit unseren Mandanten sorgfältig, um optimale Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile zu treffen.
- Gewinnermittlungen durch Bilanz (Betriebsvermögensvergleich); Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
- Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen
- Steuerliche Einkünfteermittlung
- Kapitalertragsteueranmeldungen
- Offenlegung oder Hinterlegung der Bilanzen im Unternehmensregister
- E-Bilanz nach § 5b Einkommensteuergesetz
Gründung
-
- Wahl der idealen Rechtsformwahl
- Ausübung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte
- Identifizierung von Betriebsvermögen und mögliche Gestaltung
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Umsatz- und Einkommensprognosen
Betriebsphase
-
- Finanzbuchführung, Umsatzsteuervoranmeldungen
- Jahresabschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht, Gewinnermittlungen
- Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Steuergestaltung
- Wechsel der Gewinnermittlungsart; Ermittlung von Übergangsergebnissen
- Rechtsformwechsel, Übertragung und Einbringung von Wirtschaftsgütern
- Betriebliche und private Steuererklärungen
Verkauf + Betriebsaufgabe
-
- Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf
- Aufgabegewinnermittlungen, Übergangsergebnisse
- Inanspruchnahme von Vergünstigungen
- Liquidationsbesteuerung
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Unternehmensbewertung