Steuerberatung
Für Unternehmer, Freiberufler und Gründer
Unsere Mandanten sind Inhaber kleinerer und mittelständischer Unternehmen aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem norddeutschen Raum. Wir beraten Unternehmer aus Handel, Handwerk, Dienstleistung, IT und Gastronomie sowie Freiberufler – darunter Ärzte, Zahnärzte, Journalisten, Künstler, Coaches und Webdesigner.
Als auf Unternehmer ausgerichtete Kanzlei begleiten wir unsere Mandanten von der Gründung bis zur Betriebsaufgabe oder dem Exit.
Die klassischen Tätigkeitsfelder decken wir über digital konzipierte Finanzbuchführungen, Jahresabschlussarbeiten und betriebliche wie private Steuererklärungen ab. Das Portfolio umfasst typischerweise:
- Gewinnermittlungen, Jahresabschluss (Bilanz, GuV)
- Finanzbuchführung (Umsatzsteuervoranmeldungen, BWA, OPOS u.a.)
- Betriebliche Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer)
- E-Bilanz + Offenlegung und Hinterlegung von Bilanzen im Unternehmensregister
- Übergreifende Steuerberatung und Gestaltungsberatung runden das Leistungsspektrum ab – unsere Mandanten beziehen alle Leistungen in der Regel aus einer Hand.
Darüber hinaus sind wir zentraler Ansprechpartner für wirtschaftliche Fragestellungen und Investitionsentscheidungen. Wir entlasten unsere Mandanten, damit sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und ihre Expertise gewinnbringend im eigenen Unternehmen einsetzen können.
Viele mittelständische Unternehmer schätzen zudem die arbeitsteilige Zusammenarbeit: Sie bereiten ihre Buchführungsdaten vor, wir übernehmen Jahresabschluss, Gewinnermittlung, steuerliche Gestaltungsfragen und die Beurteilung betrieblicher Umstrukturierungen.
Gewerbe
Freiberufler
Gründer
"Endlich eigener Chef sein!"
Steuerberatung für Freiberufler
Was für die Steuerberatung von Unternehmern im Allgemeinen gilt, hat auch für Freiberufler Bedeutung – doch gelten hier zusätzliche steuerliche Besonderheiten, auf die wir uns eingestellt haben und die eine spezialisierte Beratung erfordern.
Wer zur Gruppe der Freiberufler gehört, bestimmen das Einkommensteuerrecht und die Finanzrechtsprechung – etwa anhand der sogenannten Katalogberufe des § 18 EStG sowie vergleichbarer Tätigkeiten. Wir beraten Angehörige der freien Berufe aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und weiteren Bundesländern.
Freiberufler unterliegen in der Regel nicht der Gewerbesteuer; zudem kommen umsatzsteuerliche Sondervorschriften zur Anwendung. Bei gemeinschaftlich erzielten Einkünften im Personenverbund können darüber hinaus sogenannte Infektions- und Abfärberegelungen relevant werden. Ein weiterer Vorteil: Freiberufler sind grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht und der handelsrechtlichen Buchführung befreit.
Die stattdessen eröffnete Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist jedoch nicht immer unkompliziert. Auch Freiberufler müssen die Grundsätze zum notwendigen und gewillkürten Betriebsvermögen sowie die Abgrenzung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sorgfältig beachten.
Viele Aufwendungen aus der freiberuflichen Tätigkeit sind als Betriebsausgaben steuermindernd abzugsfähig. Unsere Aufgabe ist es, diese Ausgaben vollständig zu identifizieren, korrekt zu erfassen und steuerlich geltend zu machen – damit kein Sparpotenzial ungenutzt bleibt und das zu versteuernde Einkommen optimal gestaltet wird.
Steuerberatung für Gründer + Startups
Die Geschäftsidee steht, die Pläne nehmen Gestalt an – und nun soll das Unternehmen gegründet werden? Wir stehen als Ansprechpartner für alle Vorbereitungen zur Verfügung: mit fundierten Antworten auf die vielen Fragen der Gründungsphase, konkreten Empfehlungen und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.
Typische Themen der Gründungsberatung sind:
- Gründungszeitpunkt und Rechtsformwahl
- Anmeldung beim zuständigen Finanzamt
- Aufbau des Buchführungswesens
- Ertrags- und Steuerprognosen
Wir verstehen die Beratung von Existenzgründern als anspruchsvoll und besonders interessant. Verständlich und praxisnah zeigen wir auf, worauf es im Steuerrecht von Anfang an ankommt: welche Steuerarten relevant werden, was als Betriebsausgabe gilt, welche steuerlichen Wahlrechte zu Beginn bestehen – und was darüber hinaus bedacht werden sollte.
"Just do it!"
Jahresabschluss. Bilanz. EÜ-Rechnung
Sir.
Jahresabschluss und Steuererklärungen gehören für Unternehmer – ob Gewerbetreibende, Freiberufler oder in jeder anderen Rechtsform – zu den wiederkehrenden Pflichtaufgaben. Die Jahresabschlussarbeiten umfassen die abschließende Zusammenstellung aller betrieblichen Vermögenspositionen, Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres sowie den steuerlichen Deklarationsprozess mit den jährlich anfallenden Steuererklärungen.
Dabei sind sowohl handels- als auch steuerrechtliche Grundsätze maßgeblich. Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – dient nicht nur der Erfüllung steuerlicher Pflichten, sondern ist zugleich Entscheidungsgrundlage für Inhaber, Gesellschafter, Banken und Finanzierungspartner. Er bildet die Basis für unternehmerische Dispositionen, wird zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen und fungiert als Controlling-Instrument im Abgleich mit Planungsrechnungen.
Wir erstellen die Steuererklärungen zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und – bei juristischen Personen – zur Körperschaftsteuer und gewährleisten deren korrekte und fristgerechte Einreichung auf aktuellem Stand des Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrechts.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ergeben sich regelmäßig Gestaltungsspielräume sowie handels- und steuerrechtliche Wahlrechte. Diese prüfen wir sorgfältig gemeinsam mit unseren Mandanten, um unter Abwägung aller Vor- und Nachteile die optimale Entscheidung zu treffen.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Gewinnermittlung durch Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) und Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
- Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuererklärungen
- Steuerliche Einkünfteermittlung
- Kapitalertragsteueranmeldungen
- Offenlegung und Hinterlegung von Bilanzen im Unternehmensregister
- E-Bilanz nach § 5b EStG
Gründung
-
- Wahl der idealen Rechtsformwahl
- Ausübung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte
- Identifizierung von Betriebsvermögen und mögliche Gestaltung
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Umsatz- und Einkommensprognosen
Betriebsphase
-
- Finanzbuchführung, Umsatzsteuervoranmeldungen
- Jahresabschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht, Gewinnermittlungen
- Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Steuergestaltung
- Wechsel der Gewinnermittlungsart; Ermittlung von Übergangsergebnissen
- Rechtsformwechsel, Übertragung und Einbringung von Wirtschaftsgütern
- Betriebliche und private Steuererklärungen
Verkauf + Betriebsaufgabe
-
- Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf
- Aufgabegewinnermittlungen, Übergangsergebnisse
- Inanspruchnahme von Vergünstigungen
- Liquidationsbesteuerung
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Unternehmensbewertung