Zum Inhalt springen

Das BVerfG hat eine Übersicht mit anhängigen Verfahren veröffentlicht, mit deren Entscheidungen voraussichtlich im Jahre 2014 zu rechnen sein wird.

Von besonders hohem Interesse bei vielen Steuerbürgern und Steuerberatern dürften die anhängigen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) sein, welches u.a. seit dem 01.01.2009 Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften vorsieht.

Unsere Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Datenschutzerklärung