Das im Zuge der geplanten Reform des Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuergesetzes angeschobene Gesetzgebungsverfahren wird jetzt zur Weiterverhandlung im Vermittlungsausschuss geparkt. Der Bundesrat hat dies am 8. Juli 2016 so beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren wird somit aller Voraussicht nach frühestens im Herbst dieses Jahres fortgesetzt werden.
Der nun vorliegende Gesetzesentwurf erfuhr auch heute erhebliche Kritik und im Falle der Verabschiedung in der vorliegenden Form ist erneut mit der Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes zu rechnen.
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