Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat ein Merkblatt mit Informationen zu den Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen ab dem 1.10.2014 veröffentlicht.
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (KroatienAnpG) wurde auch der Übergang der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen neu geregelt.