Zum Inhalt springen

Auch zum Jahreswechsel beraten wir unsere Mandanten mit dem Ziel, noch vor dem bevorstehenden Jahreswechsel die Steuersparpotentiale zu nutzen (Jahreswechsel 2014/2015). Wir nennen diese unterjährigen Beratungstermine: Herbstgespräche.

In den Monaten ab September/Oktober sind Trends in den Umsatz- und Ergebnisentwicklungen bereits gut erkennbar, so dass wir auf dieser Basis die voraussichtlichen Ergebnisse mit Ihnen gemeinsam einschätzen.

In vielen Fällen kann dann beispielsweise durch Vorziehen von Betriebsausgaben und Werbungskosten eine Verringerung der Einkommensteuer erreicht oder nachteilige Progressionsspitzen für unsere Mandanten vermieden werden.

Auch die Betrachtung der Relation von Steuervorauszahlungen zu dem erwarteten Einkommen steht bei uns auf dem Programm. Zeichnen sich hohe Steuererstattungen oder Nachzahlungen ab, können die Vorauszahlungen heraufgesetzt oder herabgesetzt werden. Durch die Änderung der Festsetzung von Steuervorauszahlungen können auch für ein bereits zurückliegendes Jahr Liquiditätsspielraum im Unternehmen oder beim Mandanten geschaffen und Zinsen auf spätere Nachzahlungen abgewendet werden. Das Finanzamt verzinst mit soliden 6% p.a.

Wichtige Instrumentarien sind darüber hinaus Wahlrechte und Sonderabschreibungen für kleine und mittelständische Betriebe sowie die Prüfung der mittelfristigen Investitionsabsichten und des Investitionsbedarfs im Unternehmen, um durch Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EStG) zusätzliche Vorteile zu erlangen.

 


 

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

 

Unsere Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Datenschutzerklärung