Seit dem 01.01.2017 werden durch die Finanzbehörden an die Aufzeichnungen der Tagesumsätze strenge Anforderungen gestellt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern veröffentlicht ein kurzes Infoblatt für Unternehmer, die in ihrem Unternehmer elektronische Registrierkassen und PC-Kassensysteme einsetzen.