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Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut beim bestehenden Erbschaftsteuergesetz erneut Ungleichbarbehandlungen festgestellt hatte und nun im Bezug auf die Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen Handlungsbedarf bestand, legt die Bundesregierung nunmehr einen Gesetzesänderungsentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) vor.

§ 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

§ 13b Begünstigtes Vermögen

§ 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen

§ 28a Verschonungsbedarfsprüfung

§ 37 Anwendungsvorschriften

 

Begünstigungen für Betriebsvermögen bleiben erhalten, allerdings werden in den einzelnen Regelungen die zu weit gehenden Verschonungsregelungen angepasst, weshalb tendentiell  mehr Übertragungen von der Besteuerung erfasst werden.

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