Die Rechtsprechung des Finanzgerichtes Düsseldorf, 13 K 1496/13 E vom 19.01.2016 lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Aufteilung der Gesamtanschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude ist anhand der im Sachwertverfahren ermittelten Verkehrswerte vorzunehmen.
- Ist für ein bebautes Grundstück ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Gesamtkaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung des Gebäudeanteils aufzuteilen.
- In einem ersten Schritt sind die Verkehrswerte für den Grund und Boden und das Gebäude gesondert zu ermitteln.
- In einem zweiten Schritt sind sodann die Gesamtanschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Verkehrswerte aufzuteilen.
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