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Die Finanzverwaltung hat nun mit einem neuen Schreiben vom 15.3.2016 ihre jüngste Verwaltungsanweisung hinsichtlich der Anwendung der durch den Bundesfinanzhof (BFH) aufgestellten Grundsätzen auf die im Streitfall entschiedenen Fälle beschränkt.

Hintergrund:

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 14.05.2014 – VIII R 25/11 die Realisation von Gewinnen bereits zum Anspruchszeitpunkt auf Abschlagszahlungen nach der HOAI 1996 auf Werkverträge nach § 6332a BGB ausgedehnt und ist damit auf weitreichende Kritik seitens der Berufsverbände und in der Literatur gestoßen, weil sich diese Auffassung insbesondere nicht mit der Rechtsprechung in Einklang bringen lässt und auch nicht mit der Bilanzpraxis korrespondiert.

Hieran wird die Finanzverwaltung nicht mehr festhalten. Die Anwendung der BFH-Rechtsprechung wird damit nur noch auf Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI in der alten Fassung begrenzt. Bei allen anderen in Betracht kommenden Fällen gelten die allgemeinen Grundsätze über den Zeitpunkt der Realisation unverändert fort.

Download: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-03-15-gewinnrealisierung-bei-abschlagszahlungen-fuer-werkleistungen.pdf;jsessionid=89B3FE040D707A20FE5564CF942B054B?__blob=publicationFile&v=1

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