Zum Inhalt springen

Die Entnahme von Photovoltaikanlagen ist umsatzsteuerlich begünstigt

Bundesministerium der Finanzen

27.03.2023

Aus der Anschaffung einer Photovoltaikanlagen konnte nach dem bis 2022 geltenden Umsatzsteuerrecht die Erstattung der Mehrwertsteuer aus den Anschaffungskosten- und Installationskosten (19%) in Höhe von bis zu 100% vom Finanzamt erreicht werden.
  • Die Einspeisevergütung sowie der dezentrale verbrauchte Stromanteil ("Eigenverbrauch") unterfallen dementsprechend als Entgelt für die Lieferung von Strom sowie als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer.
Ab dem Jahre 2023 gilt für Neuanlagen, dass bereits die Lieferung der Anlage durch den Händler an den Betreiber der Anlage zu dem hierfür gesetzlich neugeschaffenen Mehrwertsteuersatz von 0% erfolgt und eine Umsatzsteueroption zur Regelbesteuerung ins Leere läuft. Ein Vorsteuerabzug aus der Photovoltaikanlage kommt daher nicht mehr in Betracht und systematisch unterliegt in der Folge auch eine unentgeltliche Wertabgabe für den selbstverbrachten Stromanteil nicht mehr der Umsatzsteuer.
  • Für Altanlagen hingegen, die vor dem Jahre 2023 angeschafft worden sind, eröffnet eine neue Verwaltungsanweisung des BMF die Möglichkeit, eine noch mit Vorsteuerabzug angeschaffte und dem Unternehmensvermögen zugeordnete Photovoltaikanlage aus den Unternehmensvermögen auszugliedern und auf die Wertabgabenbesteuerung den Steuersatz von 0% anzuwenden.
Fortan unterliegt auch die Wertabgabenbesteuerung für den dezentral verbrauchten Stromanteil nicht mehr der Umsatzbesteuerung. Eine Vorsteuerberichtigung, wonach für den Fall der Änderung der Verhältnisse  eine ratierliche Berichtigung der vormals abgezogene Vorsteuer erfolgt, unterbleibt, vgl. §15a UStG.
Diese Neuregelung knüpft an bestimmte Voraussetzungen an, die für die Inanspruchnahme erfüllt sein müssen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Beitrag, dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.

Unsere Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Datenschutzerklärung