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Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Anwendungsschreiben zu den Voraussetzungen und zum Handling der Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG veröffentlicht (20.03.2017).

Auch wird im Schreiben dargestellt, was unter einem „Sonderbetriebsabzugsbetrag“ zu verstehen ist.

Die Regelungen dieses Schreibens sind für IAB anzuwenden, die in Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, die nach dem 31.12.2015 enden (Regelfall: Wirtschaftsjahr 2016).

Für die in früheren Wirtschaftsjahren abgezogenen IAB bleibt die Rechtslage §7g EStG a.F. sowie das frühere BMF-Schreiben vom 20.11.2013 maßgebend.

 

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