Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 14.11.2014 sein endgültiges 38-seitiges Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht .
Das bisherige BMF-Schreiben (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gesetützter Buchführungssysteme -GoBS- und Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen -GDPdU-) werden durch das neue Schreiben ersetzt.
Inhalte:
- Aufbewahrung von Unterlagen aufgrund von steuerrechtlichen/außersteuerlichen Buchführung- und Aufzeichnungspflichtigen
- Verantwortlichkeit für die Führung elektronischer Aufzeichnungen und Bücher
- Allgemeine Anforderungen (Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Wahrheit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Belegwesen (progressiver und retrograder Prüfungsweg)
- Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle und internes Kontrollsystem
- Datensicherheit, elektronische Aufbewahrung und
- Verfahrensdokumentation.
Das Schreiben zu den GoBD-Regelungen ist für die nach dem 31.12.2014 beginnenden Veranlagungszeiträume (regelmäßig ab 2015) anzuwenden.