Ein vom Bundesrat beschlossener Gesetzesentwurf im Gesetzgebungsverfahren vom 14.03.2014 sieht verschiedene Einzelmaßnahmen vor, die das (Einkommen-)Steuerrecht vereinfachen sollen, z.B.
- soll der Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer erleichtert werden
- der Arbeitnehmerpauschbetrag (EUR 1.000 seit dem Jahr 2011) soll eine Erhöhung erfahren
- Freibeträge, die im Lohnsteuerabzugsverfahren in Abzug gebracht werden könne, sollen künftig für die Dauer von 2 Jahren gelten