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Gewerbetreibende unterliegen der Gewerbesteuer. Allerdings wird diese seit dem Jahre 2008 nicht mehr als abziehbare Betriebsausgabe behandelt (BFH: Das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß).

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil entschieden, dass das angeordnete Abzugsverbot der Gewerbesteuer verfassungsgemäß ist (Urteil vom 10.9.2015 – IV R 8/13).

Hintergrund: 
Der Gesetzgeber führte den neuen § 4 Abs. 5b EStG ein, wonach Gewerbesteuerzahlungen für Besteuerungszeiträume nach 2007 keine Betriebsausgabe mehr sind und in der Folge die Besteuerungsgrundlagen nicht mehr durch den Abzug der Gewerbesteuer vermindert werden dürfen.
Einen Verstoss gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot sieht das Gericht nicht. Im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen durch die Anrechnung von Gewerbesteuerzahlungen auf die Einkommensteuer sei eine sachliche hinreichende Begründung gegeben.


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