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Umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäftswagen, Dienstwagen:
Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem neuen Schreiben vom 5. Juni 2014 Stellung zum Vorsteuerabzug und zur Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen genommen.

Unter anderem nimmt die Finanzverwaltung zu den folgenden Themen Stellung:

Zuordnung zum Unternehmen(svermögen), Mindestnutzung, Vorsteuerabzug aus Anschaffung, Private Mitbenutzung, Miete & Leasing, Überlassung von Fahrzeugen an Personal, umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlagen, unentgeltliche Überlassung

Für die Praxis ist u.a. von erhöhter Bedeutung, dass von den ursprünglich drei Varianten zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Regelfall nach diesem neuen BMF-Schreiben nun bloß noch zwei von der Finanzverwaltung vorgesehen sind: Ermittlung der Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertangabe nach der 1%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode.

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