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Die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen bei Erbschaft oder Schenkung wird am 8. Juli 2014 das Bundesverfassungsgericht in der ersten mündlichen Verhandlung beschäftigen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 27.09.2012 (II R 9/11) das Bundesverfassungsgericht um die Prüfung dieser Vergünstigungen ersucht.

Hintergrund ist die Frage, ob diese erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) noch mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar sind.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird noch im Laufe des Jahres 2014 erwartet.

Hierzu ein lesenswerter Artikel vom Handelsblatt, in dem sich der Verfasser – RA/StB Dr. M. Haag, München – mit den möglichen Konsequenzen aus der zu erwartenden Rechtsprechung auseinandersetzt: Link zum Artikel 

 

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