Die E-Rechnung ab 2025: Ausstellung und Empfang von Rechnungen
UStG §§14, 27
15.10.2024
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue umsatzsteuerliche Regelungen für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen im B2B-Bereich in Kraft, die unbedingt zu beachten sind.
Zwar wurden Übergangsregelungen für die Ausstellung von Rechnungen geschaffen, jedoch gibt es für die organisatorische und technische Möglichkeit des Rechnungsempfangs keine solchen Übergangsfristen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Einführungsschreiben vom 15. Oktober 2024 die neuen Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen gemäß § 14 UStG präzisiert. Es wurde festgelegt, dass die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend ist.
Wir empfehlen daher, die technischen Voraussetzungen sowohl für die Ausstellung als auch für den Empfang von E-Rechnungen im Unternehmen zu überprüfen. Aktualisieren Sie Ihre regelmäßig eingesetzte Rechnungssoftware und stellen Sie sicher, dass sie den neuen Anforderungen entspricht.
📥 Download (Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
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