Die E-Rechnung ab 2025: Ausstellung und Empfang von Rechnungen
UStG §§14, 27
15.10.2024
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue umsatzsteuerliche Regelungen für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen im B2B-Bereich, die zu beachten sind.
Zwar wurden Übergangsregelungen zur Ausstellung von Rechnungen geschaffen, jedoch gelten für die organisatorische und technische Möglichkeit des Rechnungsempfangs keine solchen Übergangsfristen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Einführungsschreiben vom 15. Oktober 2024 die neuen Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen gemäß § 14 UStG für die Anwender (Unternehmer, steuerliche Berater, Finanzämter) präzisiert und die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 festgelegt.
Wir empfehlen daher, die technischen Voraussetzungen sowohl für die Ausstellung als auch für den Empfang von E-Rechnungen im Unternehmen zu überprüfen. Aktualisieren Sie dafür Ihre regelmäßig eingesetzte Rechnungssoftware und prüfen Sie deren Funktionalität.
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