Zum Inhalt springen

Die erst seit 01.01.2009 geltende Gesetzesänderung, wonach Kapitalerträge beim Kapitalanleger in der Regel einheitlich mit einer Abgeltungsteuer von 25% Einkommensteuer belastet werden, steht offenbar schon wieder zur Disposition und könnte eventuell bald wieder fallen. Auf Antrag können Kapitalerträge bislang auch einem niedrigeren persönlichen Steuersatz unterworfen werden.

Grund sind Überlegungen der Politik, Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen, der – je nach persönlichem Steuersatz – derzeit bis zu 45% betragen kann.

Neben den hiermit im Zusammenhang stehenden weiteren und gesetzübergreifenden Änderungen, einem Rückschritt zu zunehmend erhöhtem Verwaltungsaufwand und verminderten Renditen im Rahmen von Altersvorsorge der Steuerzahler bedeutet dies vor allem auch eines: Eine neue Steuererhöhung.

Quellen:
www.welt.de 

www.focus.de

Schlagwörter:

Unsere Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Datenschutzerklärung