Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2019 in beratenen Fällen
12.02.2021
Der Bundesrat hat am weiteren Gesetzesänderungen zugestimmt.
Verlängerung der Steuererklärungsfristen für die Steuererklärungen des Jahres 2019
Die Frist für die Einreichung endet nun mit Ablauf des 31.08.2021 sofern Angehörige der steuerberatenden Berufe bei der Erstellung hinzugezogen werden (beratene Steuerpflichtige).
Auch für die Beginn des Steuerzinslaufes wurde der Fristbeginn (zuvor: 01.04.2021) um sechs Monate verschoben und beginnt nun - für Steuerzahlungs- und Steuererstattungszinsen gleichsam - am 01.10.201.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Aussetzung der Verpflichtung zur Stellung von Insolvenzanträgen wird bis zum verlängert.
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