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Der Bundestag hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, in dem u.a. die Anhebung von steuerlichen Freibeträgen und das Kindergeld geändert wird.

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Anhebung unter Berücksichtigung der insgesamt gestiegenen Lebenshaltungskosten von EUR 1.308 auf EUR 1.908.
  • Für Veranlagungszeiträume ab 2016 wird der geltende Einkommensteuertarif dahingehend modifiziert, dass die in den Vorjahren entstandene kalte Progression in Höhe von 1,48% kompensiert wird.
  • Anhebung des Unterhaltshöchstbetrages von EUR 8.354 auf EUR 8.472
  • Anhebung des Grundfreibetrages auf EUR 8.472 ab 2015. Ab 2016 eine weitere Erhöhung auf EUR 8.652.
  • Erhöhung des Kindergeld von EUR 184 auf EUR 189 ab 2015. Ab 2016 eine weitere Erhöhung auf EUR 191.

 

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