Zum Inhalt springen

Der Bundesverband deutscher Banken informierte am 07. Mai 2014, dass im Erbfall die Erben nicht generell einen Erbschein vorlegen müssen.

Die Hinterbliebenen sparen sich hierdurch Zeit und Kosten.

Die Legitimation der Erben kann ebenso durch die Vorlage eines Erbvertrages oder eines Testaments erfolgen (Kontoberechtigung)

In unklaren Fällen können Banken die Vorlage eines Erbscheins jedoch nach wie vor verlangen. 

Schlagwörter:

Unsere Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Datenschutzerklärung