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Ein neues Gerichtsurteil befasst sich mit der Frage, ob ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG im zeitlichen Zusammenhang mit einer sich aus einer steuerlichen Betriebsprüfung ergebenen Gewinnerhöhung auch nachträglich gewinnmindernd abgezogen werden kann.

Das Gericht hat festgestellt, dass die zwischenzeitlich erfolgte Investition in Gestalt der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts einer nachträglichen Inanspruchnahme des IAB nicht entgegensteht. Die Kompensation von Mehrergebnissen aufgrund einer Betriebsprüfung ist somit möglich.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Dezember 2013 – 4 K 159/13.

Anmerkung:
Steuerpflichtige können unter bestimmten Voraussetzungen einen steuermindernden Abzugsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser kann bis zur Höhe von 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts betragen. Die Investition selbst muss  bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen.

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