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Jedes Jahr sind die Steuererklärungen bis zum 31. Mai bei den Finanzämtern einzureichen. Für die Erklärungen des Jahres 2013 endet die gesetzliche Frist daher mit Ablauf des 31. Mai 2014.

Die Abgabefristen können bei Bedarf in der Regel unkompliziert verlängert werden, da sich die Finanzämter mit der Bearbeitung regelmäßig ohnehin im Rückstand befinden und eine Verzögerung bei den Veranlagungsarbeiten daher nicht befürchtet werden braucht.

Steuerpflichtige die sich bei der Erstellung der Steuererklärungen und der Jahresabschlussarbeiten, eines Steuerberaters bedienen, haben sogar noch länger Zeit für die Einreichung: Die Frist endet dann erst mit Ablauf des 31. Dezember 2014.

Vergleiche auch: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2014 für das Jahr 2013.

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