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Vergütung. Honorar

Mit unseren Mandanten schließen wir Auftrags- und Vergütungsvereinbarungen und werden ausschließlich aufgrund der Beauftragung durch den Mandanten tätig.

Die erforderliche Transparenz über die von uns erbrachten Leistungen erhalten Sie durch turnusmäßige Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen.Unsere Tätigkeiten werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandswerten vergütet.

Der Gebührensatz und die Gebührenbandbreite richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Beratungsaufgabe und nach dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns interessieren und eine Einschätzung der voraussichtlichen Steuerberatungsvergütung benötigen.

Wir sind "Absetzbar"

Die Vergütung des Steuerberaters ist regelmäßig als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten steuerlich absetzbar, soweit diese im Zusammenhang mit den steuerlichen Einkünften oder den betrieblichen und den beruflichen Tätigkeiten des Mandanten steht.

Absetzbarkeit bedeutet die Abziehbarkeit bei der Ermittlung des (steuerpflichtigen) Einkommens und führt zu einer Verminderung bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. In Abhängigkeit vom jeweiligen Grenzsteuersatz kann die Absetzbarkeit der Steuerberatungsvergütungen so zu einer Steuerverminderung von bis zu 44,3% führen.

Vergütungen für die Aufstellung von Jahresabschlüssen und von betrieblichen Steuererklärungen, bei der Ermittlung der Einkünften für steuerliche Zwecke, der Finanzbuchführung und Weiteres sind regelmäßig uneingeschränkt absetzbar.

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