Vergütung. Honorar.
Unsere Leistungen werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandswerten vergütet.
Der Gebührensatz, dessen Bandbreite in der StBVV festgelegt ist, richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und nach dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten. Für einige Leistungen behalten wir uns eine individuelle Honorarvereinbarung vor.
Wir schließen Auftrags- und Vergütungsvereinbarungen mit unseren Mandanten und werden ausschließlich aufgrund der Beauftragung durch den Mandanten tätig. Die notwendige Transparenz über die von uns erbrachten Leistungen erhalten Sie durch turnusmäßige Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich für die Zusammenarbeit mit uns interessieren und eine Einschätzung der voraussichtlichen Höhe der Steuerberatungsvergütungen wünschen.
Für die von uns erbrachten Leistungen gelten unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen (Download).