Vergütung. Honorar
Unsere Tätigkeiten werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandswerten vergütet. Der Gebührensatz und die Gebührenbandbreite richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Beratungsaufgabe und nach dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten.
Mit unseren Mandanten schließen wir Auftrags- und Vergütungsvereinbarungen und werden ausschließlich aufgrund der Beauftragung durch den Mandanten tätig. Die erforderliche Transparenz über die von uns erbrachten Leistungen erhalten Sie durch turnusmäßige Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns interessieren und die Einschätzung der voraussichtlichen Steuerberatungsvergütung wünschen.
Steuerberatervergütungen sind absetzbar
Die Vergütungen des Steuerberaters stellen regelmäßig als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten steuerlich abziehbare Aufwendungen dar, soweit die Beratungsleistungen oder die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den steuerlichen Einkünften oder den betrieblichen und den beruflichen Tätigkeiten des Mandanten stehen.
Absetzbarkeit bedeutet die Abziehbarkeit bei der Ermittlung des (steuerpflichtigen) Einkommens. Diese führt zu einer Verminderung der Besteuerungsgrundlagen in der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Grenzsteuersatz kann die Absetzbarkeit der Steuerberatungsvergütungen so zu einer Steuerverminderung von bis zu 44,3% führen.
Vergütungen für die Aufstellung von Jahresabschlüssen und von betrieblichen Steuererklärungen, bei der Ermittlung der Einkünften für steuerliche Zwecke, der Finanzbuchführung und Weiteres sind regelmäßig uneingeschränkt absetzbar.