Vergütung. Honorar.
Unsere Leistungen werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandswerten vergütet.
Der Gebührensatz und dessen Bandbreite richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Beratungsaufgabe und nach dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten.
Wir schließen Auftrags- und Vergütungsvereinbarungen mit unseren Mandanten und werden ausschließlich aufgrund der Beauftragung durch den Mandanten tätig. Die notwendige Transparenz über die von uns erbrachten Leistungen erhalten Sie durch turnusmäßige Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich für die Zusammenarbeit mit uns interessieren und eine Einschätzung der voraussichtlichen Höhe der Steuerberatungsvergütungen wünschen.
Wenn Sie zunächst lediglich eine einführende Steuerrechtsberatung benötigen, bieten wir Ihnen eine Erstberatung an. Basierend auf dieser ersten rechtlichen Einschätzung geben wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Handlungsalternativen und etwaige Risiken.
Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob weitere Schritte zur Verfolgung Ihrer Angelegenheit unternommen werden. Die Erstberatungsvergütung beträgt maximal EUR 190 zzgl. MwSt.
Absetzbar
Die Vergütung des Steuerberaters ist regelmäßig als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten steuerlich absetzbar, soweit diese im Zusammenhang mit den steuerlichen Einkünften des Mandanten steht.
Vergütungen für die Aufstellung von Jahresabschlüssen und von betrieblichen Steuererklärungen, bei der Ermittlung der Einkünften für steuerliche Zwecke, der Finanzbuchführung sind regelmäßig uneingeschränkt absetzbar.