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Vergütung. Honorar.

Unsere Tätigkeiten werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf der Basis von Gegenstandswerten vergütet.

Der Gebührensatz und die Gebührenbandbreite richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Beratungsaufgabe und nach dem Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten.

Mit unseren Mandanten schließen wir Auftrags- und Vergütungsvereinbarungen und werden ausschließlich aufgrund der Beauftragung durch den Mandanten tätig. Die notwendige Transparenz über die von uns erbrachten Leistungen erhalten Sie durch turnusmäßige Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich für die Zusammenarbeit mit uns interessieren und eine Einschätzung der voraussichtlichen Steuerberatungsvergütung benötigen.

Wenn Sie zunächst lediglich eine einführende Steuerrechtsberatung benötigen, bieten wir Ihnen eine Erstberatung an.

Basierend auf dieser ersten steuerrechtlichen Einschätzung geben wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Handlungsalternativen und etwaige Risiken.
Auf dieser Grundlage entscheiden dann Sie, ob weitere Schritte zur Verfolgung Ihrer Angelegenheit durch uns unternommen werden. Die Erstberatungsvergütung beträgt maximal EUR 190 zzgl. MwSt.

Absetzbar

Die Vergütung des Steuerberaters ist regelmäßig als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten steuerlich absetzbar, soweit diese im Zusammenhang mit den steuerlichen Einkünften oder den betrieblichen und den beruflichen Tätigkeiten des Mandanten steht.

Vergütungen für die Aufstellung von Jahresabschlüssen und von betrieblichen Steuererklärungen, bei der Ermittlung der Einkünften für steuerliche Zwecke, der Finanzbuchführung und Weiteres sind regelmäßig uneingeschränkt absetzbar.

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