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Steuerberater für Unternehmer + Freiberufler

Unsere Mandanten sind die Inhaber von kleineren und mittelständischen Unternehmen.

Wir beraten Unternehmer aus den Branchen Handel, Handwerk, Dienstleistung, IT, Gastronomie und Freiberufler, z.B. Ärzte - Zahnärzte - Journalisten und viele weitere mehr.

Für uns gehören die Themen Finanzbuchführung, Jahresabschluss, Bilanz und Steuererklärungen für Firmen zu unserem Aufgabenbereich.

Wir verstehen uns zudem auf die arbeitsteilige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten: Nicht wenige mittelständische Unternehmer ziehen uns hinzu, um auf der Grundlage der vorbereiteten Buchführungsdaten die Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen zu erstellen, steuerliche Gestaltungen und Fragestellungen prüfen zu lassen und unsere Einschätzung zu betrieblichen Umstrukturierungen in Anspruch zu nehmen.

  • Finanzbuchführungen, Umsatzsteuervoranmeldung, BWA
  • Gewinnermittlung; Jahresabschluss (Bilanz, GuV)
  • Betriebliche Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt, USt)
  • E-Bilanz
  • Offenlegung/Hinterlegung Bilanzen im Unternehmensregister

Selbständige

Selbständige arbeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und bestimmen selbst, wie sie ihre Tätigkeit gestalten. Der überwiegende Teil von ihnen hat keine Mitarbeiter, man spricht in diesem Fall auch von Solo-Selbständigen.

Steuerberater für Freiberufler

Was für den Unternehmer im Allgemeinen gilt, hat auch bei den Freiberuflern Bedeutung. Allerdings gelten bei den Freiberuflern zusätzliche steuerliche Besonderheiten, auf die wir uns eingestellt haben und weshalb wir auch bestens mit Freiberuflern zusammenarbeiten.

Freiberufliche Unternehmer unterliegen beispielsweise regelmäßig nicht der Gewerbesteuer und es kommen umsatzsteuerliche Sondervorschriften zur Anwendung. Die Erleichterungen umfassen beispielsweise die Befreiung von der Erstellung einer Gewinnermittlung durch Bilanz (Betriebsvermögensvergleich) und die Befreiung von der Führung von Büchern (Buchführung).

Wer zu der Gruppe der Freiberufler gehört wird durch das Einkommensteuerrecht bestimmt und in vielen Grenzfällen durch die Finanzgerichte entschieden.  Bei uns in der Kanzlei werden wir z.B. in den folgenden Angelegenheiten für Freiberufler tätig:

    • Finanzbuchführung, Aufzeichnungen von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
    • Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärung
    • Einkommensteuererklärung, Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen
    • Jahresabschluss und Gewinnermittlung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz.

Jahresabschluss. Bilanz. EÜ-Rechnung

Der Jahresabschluss ist die abschließende Zusammenstellung der betrieblichen Vermögenspositionen, aller Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr. Dabei spielen handelsrechtliche und steuerrechtliche Grundsätzen eine Rolle. Der Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang dient den Inhabern, Gesellschaftern und den kreditgebenenden Banken als Entscheidungsgrundlage für künftige Dispositionen.

Der Jahresabschluss ist zudem die Basis für viele unternehmerische Entscheidungen und wird zu Recht auch zur Darstellung der Kapitaldienstfähigkeit bei Finanzierungsprojekten herangezogen. Zum anderen stellt er als wichtige Größe einen Maßstab für vorherige Planungsrechnungen dar und dienst als Controllinginstrument.Steuererklärungen. Steuerdeklaration

Turnusmäßige Steuererklärungen zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und - bei juristischen Personen - Körperschaftsteuer werden von uns erstellt. Aktuelles Know-how im Steuerrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht sind hierfür unerlässlich und bieten dem Mandaten die Gewähr, dass keine fehlerhaften Steuererklärungen eingereicht werden.

Gleichzeitig bieten sich rund um die Jahresabschlussarbeiten auch Gestaltungsmöglichkeiten und  handels- und steuerliche Wahlrechte an, die von uns mit dem Mandanten unter Abwägung der Vor- und Nachteile ausgeübt werden.

Steuerberater für Gründer + Startups

Ihre Geschäftsidee ist bereits entwickelt, nimmt schnell weitere Formen an und nun soll Ihr Unternehmen gegründet werden?

Dann stehen wir Ihnen als Ansprechpartner für die Vorbereitungen zur Verfügung, geben fundierte Antworten auf ihre zahlreichen Fragen, Empfehlungen und unterstützen bei der Entscheidungsfindung. Wir erachten die Beratung von Existenzgründern als besonders interessant und anspruchsvoll.

Wir zeigen Ihnen verständlich auf, auf was es für Sie im Steuerrecht ankommt und woran ebenfalls gedacht werden muss, was unter Betriebsausgaben zu verstehen ist, welche Steuerarten einschlägig sein werden und was Sie sonst noch beachten sollten.

Zu Beginn sind steuerliche Wahlrechte zu beachten.

Gründungsphase

    • Wahl der idealen Rechtsformwahl
    • Ausübung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte
    • Identifizierung von Betriebsvermögen und mögliche Gestaltung
    • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
      Umsatz- und Einkommensprognosen

Betriebsphase

    • Finanzbuchführung, Umsatzsteuervoranmeldungen
    • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht, Gewinnermittlungen
    • Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
    • Steuergestaltung
    • Wechsel der Gewinnermittlungsart; Ermittlung von Übergangsergebnissen
    • Rechtsformwechsel, Übertragung und Einbringung von Wirtschaftsgütern
    • Betriebliche und private Steuererklärungen

Betriebsveräußerung. Betriebsaufgabe

    • Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf
    • Aufgabegewinnermittlungen, Übergangsergebnisse
    • Inanspruchnahme von Vergünstigungen
    • Liquidationsbesteuerung
    • Auseinandersetzungsbilanzen
    • Unternehmensbewertung

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