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Maßnahmen zur Entlastung der Bürger aufgrund hoher Energiekosten (BMF)

BMF vom 24.03.2022

Die Energiekosten steigen, daher hat die Regierungskoalition in dieser Woche weitere Maßnahmen zur Entlastung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

1. Energiepreispauschale

  • Einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Arbeitnehmer in den Lohnsteuerklassen I bis V) wird eine einmalige Energiepreispauschale (EUR 300) als Zuschuss zum Gehalt "on top" ausgezahlt. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.

 

  • Selbständige erhalten eine Vorschuss über eine einmalige Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung.

2. Familienzuschuss

Für Familien wird für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von EUR 100 über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

3. Einmalzahlung für Empfänger von Transferleistungen

Im Angesicht der gestiegenen Preisdynamik wird die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen um 100 Euro pro Person erhöht.

4. Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate

Zur Reduzierung der Belastung ... durch die hohen Kraftstoffpreise, wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe (Benzin und Diesel) für 3 Monate abgesenkt. Dabei soll sichergestellt werden, dass diese Entlastung auch an die Verbraucher weitergegeben wird.

5. Neun Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV

Für 90 Tage wird ein Ticket für 9 Euro/Monat ("9 für 90") zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eingeführt.

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