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Fristen & Termine: Steuererklärungen 2024

Wer eigentlich zur Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen verpflichtet ist, regeln beispielsweise die Abgabenordnung (AO) und die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).

Typischerweise markiert eine Frist immer eine Zeitspanne, bis zu deren Ende die spätmögliche Einreichung der Einkommensteuererklärung erforderlich wird, z.B. für Arbeitnehmer, Vermieter und andere sowie z.B. der Körperschaftsteuererklärung, der Umsatzsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

 

  • Für den Veranlagungszeitraum 2024 enden die gesetzlichen Einreichungsfristen mit Ablauf des 30.04.2026, sofern z.B. Steuerberater mit diesen Arbeiten beauftragt werden bzw. an den Deklarationsarbeiten mitwirken (Allgemeine Fristverlängerung), vgl. § 149 AO§ 36 Abs. 1 und 3 EGAO.
    • Für die sogenannten "nicht beratenen Steuerpflichtige" endet die Einreichungsfrist für die Abgabe der Steuererklärungen des Jahres 2024 schon vorher, nämlich bereits mit Ablauf des 31. Juli 2025.

 


 

Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wird diese Verpflichtung aber nicht erfüllt, so ist eine Steuererklärung verfristet, d.h. verspätet und es muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen gerechnet werden, vgl. § 152 Abgabenordnung.

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