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Kein Werbungskostenabzug für Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer WEG
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.01.2025

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 14. Januar 2025 (IX R 19/24) entschieden, dass Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsrecht.

Hintergrund der Entscheidung

Die klagenden Eheleute erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und hatten im Streitjahr 2021 Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage ihrer WEG in Höhe von 1.326 € geleistet. Das Finanzamt (FA) erkannte diese Zahlungen nicht als Werbungskosten an, da sie lediglich eine Vermögensumschichtung darstellten und noch keinen wirtschaftlichen Verlust bewirkten. Das Finanzgericht bestätigte diese Auffassung.

Entscheidung des BFH

Der BFH wies die Revision der Kläger zurück und führte aus:

  • Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs: Ein Abzug als Werbungskosten ist erst möglich, wenn die zurückgelegten Mittel tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden. Die bloße Einzahlung in die Erhaltungsrücklage genügt nicht.
  • Wirtschaftlicher Zusammenhang: Ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Zahlung mit der Vermietungstätigkeit besteht erst im Zeitpunkt der Verausgabung der Mittel.
  • Zivilrechtliche Änderungen unerheblich: Auch wenn die WEG durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16.10.2020 als rechtsfähig anerkannt wurde, ändert dies nichts an der steuerlichen Behandlung. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage bleibt eine reine Vermögensumschichtung.

Praxisrelevanz

Diese Entscheidung bestätigt die bisherige BFH-Rechtsprechung und ist für Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen von Bedeutung. Sie sollten beachten, dass Hausgeldzahlungen erst dann steuermindernd wirken, wenn die Mittel tatsächlich für Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen verwendet werden.

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