Der Gesetzentwurf der Bundesregierung 
Die Eckdaten der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen steuergesetzlichen Regelung:
- Für die Sonderabschreibung wird der § 7b EStG als neue Norm eingeführt
- Für Investitionen können Sonderabschreibungen wie folgt in Anspruch genommen werden:
- Jahr der Anschaffung/Herstellung: 10 %
- Folgejahr: 10%
- Folgefolgejahr: 9%
- Im Ergebnis können somit innerhalb der ersten 3 Jahre bis zu 35% einkünftemindernd als Abschreibungen in Abzug gebracht werden
- Begünstigt sind die Anschaffung neuer Gebäude und Eigentumswohnungen sowie die Herstellung neuer Gebäude.
- Die Gebäude müssen mindestens 10 Jahre für Vermietungszwecke genutzt werden
- Begünstigt werden Investitionen, die auf Grund eines zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2018 gestellten Bauantrages hergestellt werden.
- Die Anschaffungs-/Herstellungskosten dürfen EUR 3.000/qm nicht übersteigen.
- Die Gebäude müssen in Gebieten belegen sein, die gemäß der Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sind, oder von der Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt worden sind.
- Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten, jedoch maximal EUR 2.000/qm Wohnfläche.
Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.