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Umsatzsteuerliche Behandlung der "Milchmischgetränke"

Cappuccino: 7% oder 19% Umsatzsteuer.

Anständiger Cappuccino
Ein Leben ohne Kaffee ist möglich, aber sinnlos. Aber: Wie ist es mit der Umsatzsteuer?

Umsatzsteuer: Warum Kaffeespezialitäten und ihre Besteuerung Kopfzerbrechen bereiten können

Die Betreiber von Bäckereien, Imbissständen, Kiosken, Raststätten, Tankstellen, Cafés und der Systemgastronomie sollten sich genauer mit der steuerlichen Behandlung von "coffee-to-go" und Milchmischgetränken wie Cappuccino auseinandersetzen. Hier drohen unerwartete Steuernachzahlungen, wenn die Vorschriften nicht korrekt angewendet werden.

Klarstellung der Oberfinanzdirektion Frankfurt

In ihrer Verfügung vom 4. April 2014 (S 7222 A - 7 - St 16) hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt/M. wichtige Aussagen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von "coffee-to-go" und Milchmischgetränken getroffen:

  1. Kaffee zum Mitnehmen: Zubereitete Kaffees und Tees unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19%. Nur die Lieferung von Kaffeepulver, Kaffeebohnen oder geschnittenem Tee fällt unter den ermäßigten Steuersatz von 7%.
  2. Milchmischgetränke zum Mitnehmen: Diese können dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, sofern sie mindestens 75% Milch oder Milcherzeugnisse enthalten (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 35 der Anlage 2). Der Verzehr solcher Getränke im Rahmen einer Restaurationsleistung, z.B. im Café, unterliegt jedoch dem allgemeinen Steuersatz von 19%.

Praxisbeispiel: Vorsicht bei der Zubereitung

Nehmen wir an, Gastronom B.A. Rista verkauft täglich 150 "coffee-to-go" zu je 2,50 EUR und rechnet fälschlicherweise alle mit 7% Umsatzsteuer ab. Bei einer Betriebsprüfung stellt das Finanzamt fest, dass der Regelsteuersatz von 19% anzuwenden ist.

Rechnung des Finanzamts:

  • Jahresumsatz: 150 Kaffees/Tag x 6 Tage/Woche x 52 Wochen x 2,50 EUR = 117.000 EUR
  • Enthaltene Umsatzsteuer (19%): 18.680 EUR
  • Bisher gezahlte Umsatzsteuer (7%): 7.654 EUR
  • Steuernachzahlung: 11.026 EUR plus Zinsen

Cappuccino und die entscheidende Milchmenge

Der Milchanteil entscheidet über die Steuer: Ein traditioneller Cappuccino, gemäß dem Italian Espresso National Institute, enthält 80% Milch. Hier wäre der ermäßigte Steuersatz von 7% klar erfüllt. Abweichungen können jedoch bedeuten, dass der Milchanteil unter 75% fällt, und der Regelsteuersatz von 19% zur Anwendung kommt.

Beispiel:

  • Ein klassischer Cappuccino hat 25 ml Espresso und 100 ml Milch.
  • Der Milchgewichtsanteil beträgt 80% (100 ml von 125 ml).
  • Erfüllt somit die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz.

Fazit: Genau hinsehen lohnt sich

Eine sorgfältige Prüfung der Zubereitung und korrekte Deklaration der Getränke ist unerlässlich, um unangenehme Überraschungen bei der Steuerprüfung zu vermeiden.

Dieser Beitrag wurde unter freundlichem Hinweis auf die zertifizierte Cappuccino-Zubereitung von Michael Gerner, Dresden von uns überarbeitet, Januar 2017.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Beitrag, dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.

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