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Das Steueraufkommen aus der Grundsteuer beträgt rd. 14 Mrd. Euro p.a. und steht ausschließlich den Gemeinden zu.

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind nun die anhängigen Verfahren auf dem Prüfstand und von den Richtern in der mündlichen Verhandlung vorgestellt worden. Mit einer Entscheidung des Senats wird bis Mitte des Jahres 2018 zu rechnen sein.

Hintergrund:

  • Das Bundesverfassungsgericht stellt die für die Bemessung der Grundsteuer herangezogenen Einheitswerte der Grundsteuer in Frage. Bereits der Bundesfinanzhof (BFH) sieht die bisherigen Einheitswerte als mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar an.
  • Dreh- und Angelpunkt der Verfahren ist die Frage, ob die in den Jahren ermittelten Einheitswerte (1964 bzw. 1935) auch noch heute für eine korrekte Grundsteuerermittlung noch herangezogen werden können. Die Vertreter von Bund und Ländern sehen vor allem das Steueraufkommen aus der Grundsteuer gefährdet. Für die hebeberechtigten Städte und Gemeinden repräsentiert das Grundsteueraufkommen rund zehn Prozent ihrer Finanzhaushalte dar.
  • Der Senat verwies auf die sich abzeichnenden Folgen hin, wonach im Falle eines Verstoßes gegen das Grundgesetz, entschieden werden müsse, wie bis zu einer Neuregelung der Grundsteuer sowie auch mit den schon erlassenen Grundsteuerbescheiden umzugehen ist. Ein Gesetzgebungsverfahren und die sich hieraus ergebende Notwendigkeit einer Neubewertung aller Grundstücke würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

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