Ab dem Jahr 2016 möchte sich 
Vorgesehen ist, den bestehenden Einkommensteuertarif dahingehend zu modifizieren – diesen sozusagen nach rechts zu verschieben -, dass die allgemeine Teuerungsrate aufgefangen und eine höhere Grenzsteuerbelastung erst ab einem entsprechend höheren Einkommen wirksam wird.
Die Rede ist dabei von 1,48%, was die Teuerungsrate der Jahre 2014 und 2015 ausgleichen soll. Insgesamt ergibt sich somit eine Entlastung des Steuerzahlers von jährlich 1,5 Mrd. Euro.
Steuergesetzgebung 2016 – Abbau der kalten Progression