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Tarif, grafisch

Tabellenkalkulation

MS Excel in der Steuerberatung

MS Excel und andere bieten für die praktischen Arbeiten in fast jeder Steuerberaterkanzlei viele Möglichkeiten, um sichere und belastbare Kalkulationen im Rahmen der praktischen Steuerberaterarbeit bei geringen Zeiteinsätzen vorzunehmen.

Wo vor nicht so vielen Jahren die Rechenmaschinen und Bleistifte dafür herhalten mussten, können rechenintensive Anwendungen heute individuell gestaltet werden. Änderungen in der Daten- und Zahlenbasis können jederzeit schnell und einfach vorgenommen werden, ohne ganze Karopapierblöcke erst vollzuschreiben und bei jeder kleinen Änderung der Parameter wegwerfen zu müssen. Der Phantasie des Anwenders in der Kanzlei sind für den Einsatz von Tabellenkalkulationen daher kaum Grenzen gesetzt.

Wir beschäftigen uns seit Jahren mit der Entwicklung und der Anwendung komplexer Excel-Sheets und entwickeln diese nach eigenen Bedürfnissen oder im Auftrag ständig weiter.

Ein praktisches Beispiel:

Steuerberater setzen in ihren Kanzleien oft Standardanwendungen (z.B. der Datev eG) ein. Diese Programme sind selbstverständlich dazu in der Lage, Steuerberechnungen durchzuführen. Gleichzeitig sind Standardanwendungen jedoch in ihrer Anwendung und ihren Auswertungsmöglichkeiten eingeschränkt, da in erster Linie der Anwendbarkeit durch den Nutzer Rechnung getragen werden muss und daher nicht jede einzelne Besonderheit berücksichtigt werden kann. Die Stärken der Standardanwendungen sind Integration und Verfügbarkeit von Datenschnittstellen zur Übernahme aus anderen Anwendungen.

Eine bei uns in der Kanzlei häufig benötigte Steuervorausschau für Betrachtungen und Entwicklungen über mehrere Jahre lässt sich in idealer Weise unter MS Excel realisieren und dynamisch verändern. Beispielsweise ist die tarifliche Einkommensteuer in § 32a EStG geregelt. Die Abbildung dieser Formel in einer Tabellenkalkulation ermöglicht grenzenlose Anwendbarkeit und hervorragende Nutzbarkeit für umfangreiche Beratungsleistungen. Problemloses copy & paste der feststehenden Berechnungsformeln in andere und neue Tabellenkalkulationen ist somit möglich.

Der Gesetzgeber erlässt regelmäßig u.a. auch für die Steuertarife Gesetzesänderungen, die nach der Bekanntgabe in diese Tabellenkalkulationen einfließen. Derzeit sind die Steuertarife bis zum Veranlagungszeitraum 2014 enthalten.


Auch für Statistiken lassen sich die Formelsammlungen verwenden.

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