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Das Ministerium der Finanzen Schleswig-Holstein hat zu der umsatzsteuerlichen Behandlung von professionellen Zahnreinigungen (PZR) Stellung genommen (VI 358 – S 7170 – 179  v. 05.05.2015 – Kurzinfo USt 3/2015)

Danach stellen PZR nach § 4 Nr. 14 Buchst.a UStG umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen dar, da es sich bei diesen um Heilbehandlungsleistungen von prophylaktischer Natur handelt.
Bei einer professionellen Zahnreinigungen werden die Zähne und die Zahnzwischenräume gereinigt, von Belägen befreit, die Oberflächen poliert und zum Abschluss mit Fluorid zum Schutz vor Karies gestärkt.

 


 

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