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Der Fall:
Ein selbständiger Unternehmer (Apotheker) betrieb im Nebengewerbe einen Fachhandel für Tauchsportequipment in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). In den Jahren von 2006 bis 2008 erwirtschaftete er hieraus jedoch nur Verluste. Irgendwann entschied er sich für die Betriebsaufgabe. Dieser Auflösungsverlust ist mit seinen sonstigen Einkünften normalerweise verrechenbar und wurde im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Gesellschafters als negative Einkünfte erklärt. Das Finanzamt erkannte diesen Auflösungsverlust mangels Einkünfteerzielungsabsicht (EEA) allerdings nicht an. Der Unternehmer klagte hiergegen und bekam vor dem Finanzgericht Düsseldorf recht (Urteil vom 7.7.2015 – 10 K 546/12E).

Die Richter stellten in der Urteilsbegründung die nachfolgenden – interessanten – Aspekte heraus, die zu ihrer Entscheidung im entschiedenen Fall geführt hatten:

  • Der Kläger handelte entgegen der Auffassung des Finanzamtes mit Einkünfteerzielungsabsicht, weshalb die Verluste aus dieser Betätigung zu der steuerlich relevanten Sphäre zählen.
  • Ein Handelsbetrieb gehört typischerweise nicht zu solchen Tätigkeiten, wie z.B. die Vermietung von Yachten oder das Unterhalten von Pferdegestüten, die zur Befriedigung persönlicher Neigungen ausgeübt werden.
  • Auch genügt es nicht, dass der Kläger als Alleingesellschafter in seiner Freizeit selbst den Tauchsport ausübt, da es hierbei primär um den Handel mit Tauchsportzubehör geht.
  • Auch ist für die Richter nicht ersichtlich, dass der Kläger irgendwelche sonstigen Vorteile durch die Aufnahme seines Handelsbetriebes erlangt hätte, zumal es ihm durch die Rechtsformwahl der GmbH auch nicht möglich gewesen war, private Kosten in den betrieblichen Bereich zu verlagern.
  • Zu beachten ist auch, dass der Kläger das Tauchsportgeschäft nicht selbst aktiv betrieben hatte, sondern das operative Geschäft durch eingestelltes Personal hat betreiben lassen.
  • Der Umstand, dass fremde Dritte als Arbeitnehmer beschäftigt werden, spricht in der Regel für eine ernsthafte und mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.

 

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