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Das neue Baukindergeld 2018

Stand: 18.09.2018

Das angekündigte Baukindergeld nimmt Formen an und wir wollen – nicht zuletzt aufgrund von vermehrten Anfragen zu diesem Förderinstrument– alle gegenwärtigen Informationen und Erkenntnisse rund um das Baukindergeld zusammenstellen.

Wir zeigen die voraussichtlichen Gesetzesbestimmungen und damit die Spielregeln und Voraussetzungen für das Baukindergeld auf. Eine endgültige Beratung ist jedoch erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens möglich.


Antrag: Wann und wo kann das Baukindergeld beantragt werden?

Ein Antrag ist ab dem 18.09.2018 ausschließlich online zu stellen.

Link: KfW

Worum geht es?

Das Baukindergeld ist eine nicht rückzahlbare Zuschussleistung zur Förderung des Ersterwerbs von Wohneigentum für Familien. Das neue Baukindergeld wird zuweilen auch als die neue „Eigenheimzulage für Familien“ bezeichnet, die im Jahre 2005 ausgelaufen ist. Finanziert werden soll das Baukindergeld aus Bundesmitteln.

Förderfähige Objekte des Baukindergeldes sind der Erwerb aller Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft wurden, egal ob

  • Neubau,
  • Bestand,
  • Eigenheim,
  • Doppelhaushälfte,
  • Reihenhaus oder
  • Eigentumswohnung.

Bei Neubauten kommt es auf das Datum der Baugenehmigung an.

Immobilienerwerbe vor dem 01.01.2018 werden nicht gefördert.

Eine Wohnflächenbegrenzung ist nicht (mehr) vorgesehen, d.h. die Förderung kommt den Familien mit sowohl großen als auch kleinen Eigenheimen zugute.

Wer hat es geregelt?

Die Regierungsparteien aus CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vom März 2018 bestimmt, dass sie Familien beim (erstmaligen) Erwerb von Wohneigentum unterstützen wollen. Im europäischen Vergleich ist die Eigentumsquote in Deutschland gering. Auch den Folgen steigender Immobilien- und Mietpreisen soll so entgegengewirkt werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist heute noch nicht abgeschlossen, sodass die derzeitigen Entwicklungen nur anhand der zugänglichen Informationen abgebildet werden können.

Wieviel Förderung gibt es?

Das Baukindergeld beträgt je – im Zeitpunkt der Antragstellung – geborenem Kind  EUR 1.200 pro Jahr für eine Dauer von 10 Jahren (10 x EUR 1.200 = EUR 12.000 je Kind).

Wichtig: Kinder sollen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden, d.h. ein Kind, das im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird gleichwohl für die Dauer von 10 Jahren berücksichtigt. Im Zeitpunkt der Antragstellung muss das Kind im Haushalt leben. Zieht das Kind später aus, soll das nicht schädlich sein.

Der Freistaat Bayern will einen Sonderweg beschreiten und zahlt höhere Zuschüsse je Kind (EUR 300 p.a.) sowie EUR 10.000, vgl. untenstehende Tabelle. Darüber hinaus will der Freistaat Bayern sogar Alleinstehenden oder Verheirateten ohne Kinder die neue Förderung gewähren.

Welche Einkommensgrenzen bestehen?

Die Gewährung des Baukindergeldes wird an die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen geknüpft sein.

Diese Grenze soll EUR 75.000 p.a. (zu versteuerndes Einkommen, § 2 Abs.5 EStG) zuzüglich EUR 15.000 p.a. je Kind betragen. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen, da von dem Bruttoeinkommen noch mehrere Positionen abzuziehen sind, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

Maßgeblicher Zeitraum sind die beiden der Antragstellung vorangegangenen Jahre, aus denen das Durchschnittseinkommen ermittelt wird, somit zunächst die Jahre 2016 und 2017. Als Einkommensnachweis dienen die Einkommensteuerbescheide für diese Jahre.

Spätere Änderungen des Einkommens für die Jahre ab der Antragstellung sind für die künftige Zuschussgewährung dann nicht mehr relevant.

Objektverwendung

Dient das geförderte Eigenheim im Verlauf später nicht mehr eigenen Wohnzwecken, weil es z.B. vermietet oder verkauft wird, entfällt für den Folgezeitraum die Förderung.

Ob es für diese Fälle auch eine Folgeobjektförderung geben wird, ist noch nicht bekannt.

Inkrafttreten

Das neue Baukindergeld soll rückwirkend für Erwerbe ab dem 01.01.2018 in Kraft treten.

In Zahlen

Anzahl
Kinder
Einkommensgrenze
(zvE)
Baukindergeld
p.a.
Baukindergeld
in 10 Jahren
Bayern
1 EUR 90.000 EUR 1.200 EUR 12.000 EUR 25.000
2 EUR 105.000 EUR 2.400 EUR 24.000 EUR 40.000
3 EUR 120.000 EUR 3.600 EUR 36.000 EUR 55.000

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