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Corona-Virus (COVID-19) - Massnahmen

Bundestag und Bundesrat haben Sofortmaßnahmen beschlossen, um den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie entgegenzuwirken.

Bundesrat, 13.03.2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Wirtschaft lindern soll. Ziel ist es, Unternehmen mit der erforderlichen Liquidität auszustatten.

1. Kurzarbeitergeld (KUG)

Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt, wie z.B.

  • wenn bis zu 10% der Beschäftigten im Betrieb Kurzarbeit leisten
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Unternehmen

2. Liquiditätshilfe für Unternehmen

  • Erleichterung im Stundungsverfahren, z.B. durch Ratenzahlung oder Aufschub der Fälligkeit von fälligen Steuerzahlungen. An das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der erheblichen Härte werden keine zu strengen Anforderungen gestellt.  Durch die Stundung wird die Steuerzahlung zeitlich hinausgeschoben, was zu einer kurzfristigen Liquiditätsentlastung führt.
  • Steuer-Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) können im Antragswege neu justiert werden. Ist absehbar, dass sich in Folge der Pandemie signifikante Einkommensänderungen ergeben werden, kommt eine unkomplizierte Neufestsetzung bzw. Herabsetzung in Betracht. Diese kann durchaus auch EUR 0 betragen und auch sogar die bereits geleisteten Steuervorauszahlungen ( 15.02.2020, 10.03.2020) umfassen, die sodann zeitnahe an die Unternehmen zurückgezahlt werden.  Auch hier liegen Liquiditätshilfen für die Betriebe und Unternehmen, die schnell und unkompliziert bewerkstelligt werden können.
  • Die Finanzämter verzichten bis zum Ende des Jahres (31.12.2020) auf Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändungen) und auch auf  die Festsetzung von Säumniszuschlägen für verspätete Zahlungen.

3. Milliarden-Schutzschild

Durch die Umsatzrückgänge in den Betrieben und Unternehmen können diese unverschuldet in Not geraten. Liquidität ist in diesen Zeiten Trumpf. Durch Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen unterstützt werden.

Diese Maßnahmen umfassen die Ausweitung von bestehenden Programme für Liquiditätshilfen. Der Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten wird so erleichtert, die von den privaten Banken bereitgestellt werden.

  • Bedienungen für KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit werden gelockert, indem die Übernahme von Kreditrisiken oder Bürgschaften Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden.

Für Unternehmen, die krisenbedingt in Finanznot geraten sind, werden zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW aufgelegt werden.

 

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