Zum Inhalt springen

Update: Hilfsmaßnahmen Corona

Die Hilfsmaßnahmen für Betriebe, Unternehmen und Verbraucher sind umgesetzt

Bundesministerium der Finanzen  v. 30.03.2020

Auch Sofortmaßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg sind für Solo-Selbständige, Freiberufler und Unternehmen aufgelegt worden. Die Antragsmodalitäten und die Voraussetzungen, die an die Gewährung der Zuschussmittel werden allerdings mehrmals in der Woche konkretisiert, sodass hierbei unseres Erachtens nicht blind beantragt werden sollte.

Hamburgische Investitions- und Förderbank Anträge HCS (Hamburger Corona Soforthilfe)

Förderrichtlinie

FAQ (Stand: 05.04.2020)

Nachfolgend stellen wir die Verlautbarung des Bundesministerium der Finanzen vom 30.03.2020 dar.

...

Die Bundesregierung hat einen starken Schutzschild geschaffen, damit alle möglichst gut durch die Corona-Krise kommen. Mit vielen Maßnahmen stärken wir die insbesondere Liquidität und Solvenz von Unternehmen.

Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze

Mit dem Kurzarbeitergeld können Unternehmen auf die schwierige Situation reagieren und Arbeitsplätze sichern. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt hierzu einen Teil des ausfallenden Lohns. Zudem werden Ihnen als Arbeitgeber die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Der Zugang zum Kurzarbeitergeld ist deutlich ausgeweitet, dadurch können noch mehr Arbeitsplätze gesichert werden. Kurzarbeit kann bereits beantrag werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten durch die Krise betroffen sind. Auch Leiharbeitnehmerinnen können das Instrument nutzen. Detaillierte Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld.

Sie können Steuern und Beiträge stunden

Ihre Liquidität soll gestärkt werden. Deshalb können Steuerschulden im Bereich der Einkommen-, Körperschaft-, sowie Umsatzsteuer gestundet, also später gezahlt und Steuervorauszahlungen gekürzt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr zuständiges Finanzamt. Vollstreckungsmaßnahmen wegen etwaiger Steuerschulden werden bis auf weiteres ausgesetzt. Auch Sozialversicherungsbeiträge können – auf Antrag bei der Gesetzlichen Krankenversicherung – vorerst gestundet werden.

Sie können über Ihre Hausbank Zugang zu KfW-Hilfskrediten erhalten

Über die KfW werden in einem erheblichen Umfang zinsgünstige Hilfskredite zur Verfügung gestellt. Die Mindestanforderungen für einen KfW-Kredit sind gelockert worden. Zudem übernimmt die KfW bis zu 90 Prozent des Ausfallrisikos. Dies erhöht die Bereitschaft der Banken und Sparkassen Kredite zur Verfügung zu stellen. Die Verfahren für die Beantragung wurden deutlich vereinfacht. Bei einem Kreditvolumen unter 3 Millionen Euro verzichtet die KfW auf eigene Prüfungen, damit die Summen schnell bereitgestellt werden können. Die meisten Vorgänge sind elektronisch möglich. Sie können KfW-Kredite über Ihre Bank oder Sparkasse beantragen. Bisher sind bei der KfW bereits Anträge in Höhe von über 8 Milliarden Euro eingegangen. Die Hilfe wird also breit genutzt. Informationen erhalten Sie unterwww.kfw.de

Wir stellen Soforthilfen bereit

Die Bundesregierung stellt Soforthilfen bereit, die bei Miet- und Pachtkosten sowie weiteren Betriebskosten (z.B. Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten) helfen. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Betroffene, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten (Liquiditätsengpass) gekommen sind.

Die Soforthilfe ist für drei Monate ausgerichtet und beträgt einmalig bis zu 9.000 € bei bis zu 5 Beschäftigten sowie bis zu 15 000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten (jeweils Vollzeitäquivalenz). Diese Einmalzahlung muss nicht zurückgezahlt werden. Lediglich wenn der gezahlte Zuschuss über den tatsächlichen Kosten lag, muss diese Überzahlung zurückerstattet werden. Sofern Ihr Vermieter Ihre Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Ausgeführt wird dieses Programm über die Länder, die zudem oft eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben. Diese können kombiniert und parallel beantragt werden. Ein eventueller Landeszuschuss wird also nicht auf das Sofortprogramm des Bundes angerechnet. Die Anträge können bereits bei den Ländern gestellt werden. Eine Übersicht, welche Stellen in den Ländern die Anträge bearbeiten, finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de/corona.

Wir stützen die Realwirtschaft

Eine breite Insolvenz größerer Unternehmen hätte erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Deshalb gründet der Bund einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Dieser ermöglicht neben den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Dazu gehören staatliche Liquiditätsgarantien sowie Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Der Fonds kann sich an den Unternehmen direkt beteiligen und dabei auch konkrete Vorgaben z.B. über die Höhe von Vergütungen der Unternehmen und die Zahlung von Dividenden machen. Der Fonds wird mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen sowie 400 Milliarden Euro für Liquiditätsgarantien ausgestattet. Zudem kann der Fonds die Programme bei der KfW mit bis zu 100 Milliarden Euro refinanzieren. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird voraussichtlich bereits in den nächsten Tagen seine Arbeit aufnehmen. Aktuelle Informationen zum WSF erhalten Sie unter www.bundesfinanzministerium.de/corona.

Das Mietverhältnis ist gesichert

Ein Mietverhältnis darf vorerst nicht gekündigt werden, wenn es wegen der Corona-Krise zu Verzögerungen bei den Mietzahlungen kommt. Und auch Leistungen der Grundversorgung (Strom, Gas, Telekommunikation, soweit zivilrechtlich geregelt auch Wasser) dürfen Ihnen nicht verweigert werden, weil sie Ihren Zahlungspflichten krisenbedingt nicht sofort nachkommen können. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2020.

Sie brauchen keine Insolvenz anmelden

Wer mit seinem Betrieb aufgrund von Corona in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss in den kommenden Monaten keine Insolvenz anmelden. Wir wollen in dieser außergewöhnlichen Krise keine unwiderrufbaren Fakten schaffen, sondern eine Brücke hin zu wirtschaftlich wieder besseren Zeiten schlagen.

Gegebenenfalls stehen in Ihrem Bundesland weitere Sofortmaßnahmen und Instrumente zur Verfügung

Nehmen Sie Kontakt mit Ihren regionalen Ansprechpartner auf, zum Beispiel mit den Industrie- und Handelskammern oder den Landesförderbanken.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Beitrag, dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.

Unsere Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Datenschutzerklärung