Zum Inhalt springen

[fusion_builder_container hundred_percent=“no“ hundred_percent_height=“no“ hundred_percent_height_scroll=“no“ hundred_percent_height_center_content=“yes“ equal_height_columns=“no“ menu_anchor=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“center center“ background_repeat=“no-repeat“ fade=“no“ background_parallax=“none“ enable_mobile=“no“ parallax_speed=“0.3″ video_mp4=““ video_webm=““ video_ogv=““ video_url=““ video_aspect_ratio=“16:9″ video_loop=“yes“ video_mute=“yes“ video_preview_image=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ margin_top=““ margin_bottom=““ padding_top=““ padding_right=“10%“ padding_bottom=““ padding_left=“10%“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“3_4″ layout=“3_4″ spacing=““ center_content=“no“ link=““ target=“_self“ min_height=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“left top“ undefined=““ background_repeat=“no-repeat“ hover_type=“none“ border_size=“0″ border_color=““ border_style=“solid“ border_position=“all“ padding_top=““ padding_right=““ padding_bottom=““ padding_left=““ margin_top=““ margin_bottom=““ animation_type=““ animation_direction=“left“ animation_speed=“0.3″ animation_offset=““ last=“no“][fusion_text]

Der Steuergesetzgeber hat im Zuge der zahlreichen Maßnahmen zur Vermeidung des Steuerbetruges und zur Sicherung des Steueraufkommens in den vergangenen Jahren u.a. für Zeiträume die Kassennachschau ab 2018 (AO) neu eingeführt, § 146b AO. Damit kann also morgen schon der Kassenprüfer bei Ihnen im Geschäft stehen. Er reagierte damit auf die politischen Forderungen, die zu einer weiteren Verschärfung und einem steigenden Verwaltungs- und Kostenaufwand bei quasi allen Gewerbetreibenden führen, obgleich es sich bekannterweise bei den allermeisten Unternehmen um redliche Steuerzahler handelt.

Hohe Relevanz erlangt die Kassennachschau bei allen Betrieben, die überwiegend oder in hohem Umfang Kasseneinnahmen und Kassenausgaben in bar abwickeln und bei denen die Ordnungsmäßigkeit ihrer Aufzeichnungen von hoher Bedeutsamkeit ist. Einschlägig ist sie somit in den Betrieben der klassischen Bargeldbranche, z.B. Gastronomie, Einzelhandelsgeschäfte, kleinere Handwerksbetriebe aber auch Marktstände etc.

Das Finanzamt begnügt sich somit ab sofort nicht mehr lediglich damit, die Aufzeichnungen 4 Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung zu prüfen, sondern geht gegebenenfalls heute direkt in das Unternehmen und prüft „just in time“, d.h. in Echtzeit und erhöht den Druck auf den unternehmerischen Steuerzahler auf diese Weise spürbar.

  • Zur Prüfung können die Finanzbeamten ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten die Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können.
  • Dabei kann mit der Kassennachschau bei Betrieben mit der „offenen Ladenkasse“ auch eine Prüfung des elektronischen Aufzeichnungssystems verbunden sein, d.h. neben Kassensturzfähigkeit wird auch die Verwendung der elektronischen Registrierkasse bzw. des Kassen-PC-Systems geprüft werden können.
  • Die Wohnräume hingegen dürfen gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Die Interessen des Fiskus sollen damit nach Ansicht des Gesetzgebers das verfassungsrechtliche Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung überwiegen.
  • Auf Verlangen des Finanzbeamten sind zudem auch Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen über die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeiträume vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Damit sind die Bedienungsanleitungen des Kassensystems, die Stammdateneinrichtungs- und -änderungsprotokolle und die Bedienerlisten gemeint.
  • Wenn die bei der Kassen-Nachschau getroffenen Feststellungen hierzu Anlass geben, kann von dem Finanzbeamten ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden.
Unseren Mandaten geben wir die erforderlichen Informationen an die Hand, um bei etwaigen Prüfungen keine Überraschungen zu erleben. Aus zahlreichen Betriebsprüfungen wissen wir, dass die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen über die Betriebseinnahmen gerade in Betrieben der Bargeldbranche von besonders hoher Bedeutung ist. Materielle Fehler im Zusammenhang mit der Kassenbuchführung, dem Kassenbericht oder der in Einsatz befindlichen elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme können unter Umständen für die Betriebsprüfer ein Einfallstor für hohe Hinzuschätzungen darstellen und dabei leider auch den redlichen Mandanten vor große Probleme stellen.

[/fusion_text][/fusion_builder_column][fusion_builder_column type=“1_4″ layout=“1_4″ spacing=““ center_content=“no“ link=““ target=“_self“ min_height=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“left top“ background_repeat=“no-repeat“ hover_type=“none“ border_size=“0″ border_color=““ border_style=“solid“ border_position=“all“ padding_top=““ padding_right=““ padding_bottom=““ padding_left=““ dimension_margin=““ animation_type=““ animation_direction=“left“ animation_speed=“0.3″ animation_offset=““ last=“no“][fusion_imageframe image_id=“14376″ style_type=“bottomshadow“ stylecolor=““ hover_type=“none“ bordersize=““ bordercolor=““ borderradius=““ align=“none“ lightbox=“no“ gallery_id=““ lightbox_image=““ alt=““ link=““ linktarget=“_self“ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_direction=“left“ animation_speed=“0.3″ animation_offset=““]https://www.stb-dethlefs.eu/wp-content/uploads/2018/02/cash.jpg[/fusion_imageframe][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

Unsere Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Datenschutzerklärung